Ehrungsrichtlinien der Gemeinde Oftersheim

 

Ehrungsrichtlinien der Gemeinde Oftersheim

Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat am 17.02.2004 in öffentlicher Sitzung die nachfolgenden Ehrungsrichtlinien beschlossen:

Die Gemeinde Oftersheim ehrt erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler sowie Mannschaften, auf kulturellem, karitativen, kommunalpolitischem oder wirtschaftlichem Gebiet, ehrenamtlich besonderes engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie langjährige Gemeinderätinnen und Gemeinderäte nach Maßgabe der folgenden Richtlinien:

 

1. Ehrungen für sportliche Leistungen

 

Die Gemeinde Oftersheim verleiht an erfolgreiche aktive Sportlerinnen und Sportler ab der Jugendklasse  eine Sportlerplakette in drei Stufen (Gold, Silber, Bronze). Abweichungen vom Alterserfordernis sind in Einzelfällen möglich. Außerdem erhält jeder Sportler eine Ehrenurkunde. 

 

1.1 Ehrenplakette in Gold:

  • 1. Platz bei einer deutschen oder den 1. bis 3. Platz bei einer internationalen Meisterschaft
  • Einsatz in einer Nationalmannschaft
  • deutscher Rekordhalter
  • 1. Platz in einer deutschen Jahresbestenliste

1.2 Ehrenplakette in Silber:

  • 2. und 3. Platz bei einer deutschen Meisterschaft
  • 1. Platz in einer süddeutschen bzw. baden-württembergischen Jahresbestenliste
  • 1. Platz süddeutsche bzw. baden-württembergische Meisterschaft
  • süddeutscher Rekordhalter

1.3 Ehrenplakette in Bronze:

  • 2. und 3. Platz bei einer süddeutschen/baden-württembergischen Meisterschaft
  • 1. Platz bei einer badischen Meisterschaft
  • badischer Rekordhalter
  • 1. Platz badische Jahresbestenliste
  • Einsatz in Länder-Auswahlmannschaft

1.4 Mehrmalige Erfolge

Die Sportlerplakette wird in jeder Stufe an den selben Sportler für die Erringung einer Meisterschaft etc. in der gleichen Disziplin nur einmal verliehen. Für mehrfach wiederholte Erfolge im Sinne der vorgenannten Richtlinien (mindestens 3 Mal) bleibt es dem Gemeinderat vorbehalten, entweder eine höhere Ehrungsstufe (Silber oder Gold) oder eine andere Ehrengabe (Buch oder Geldpräsent) festzulegen bzw. auf an-dere Art zu ehren.
 

1.5 Ehrungen von Schülern, Jugendlichen/Senioren und Seniorenmannschaften

Auch Schüler unter 14 Jahren (ab 12 Jahren) können eine besondere Ehrung erfahren sofern die sportlichen Leistungen erfüllt sind. Ansonsten sind Jugendliche bzw. Jugendmannschaften sowie Senioren und Seniorenmannschaften gleichgestellt bzw. erfahren keine Stufenbegrenzung. 

 

1.6 Mannschaften

Haben Oftersheimer Mannschaften die obigen Bedingungen erfüllt bzw. Erfolge errungen, wird dem Verein der Ehrenteller (u.a. Wappenteller) der Gemeinde Oftersheim mit entsprechender Würdigung und jedem Mannschaftsmitglied eine Anerkennungsurkunde verliehen. Zusätzlich erhält der Verein ein Geld-präsent nach den Bestimmungen der Vereinsförderrichtlinien.

1.7 Sportarten

Als Sportarten im Sinne dieser Richtlinien sind im Regelfall Disziplinen oder Sparten von Verbänden anzusehen, die dem Deutschen Sportbund angeschlossen sind bzw. als olympische Disziplinen / Sportarten gelten. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich.

1.8 Formale Voraussetzungen

Für die Verleihung sind die sportlichen Leistungen innerhalb eines Kalenderjahres maßgebend. Anträge können von den Vereinen für Ihre Mitglieder gestellt werden. Bei Mannschaften muss im Antrag jedes Mitglied der Mannschaft namentlich aufgeführt sein. Der Antrag hat zu enthalten: Name, Geburtstag, Anschrift, Begründung, Unterschrift und Stempel des Vereins, sowie eine Bestätigung der Fachverbände über die sportliche Leistung bzw. Meisterschaft bzw. ein sonstiger geeigneter Nachweis (Presseauszug). Es bleibt dem Gemeinderat vorbehalten, Ehrungen auch ohne vorherige Antragstellung eines Vereins vorzunehmen.

 

2. Auszeichnung für außergewöhnliches, langjähriges Engagement im Ehrenamt


2.0 Grundsatz

Eine Ehrung nach diesen Richtlinien erfolgt für persönliche Leistungen, die im politischen, sozialen, kulturellen, gesellschaftlichen, sportlichen und wirtschaftlichen Bereich dem Wohle der Allgemeinheit dienen und das Ansehen der Gemeinde gefördert haben.

2.1 Ehrenbürgerrecht

Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung, welche die Gemeinde Oftersheim zu vergeben hat. Es darf nur an Personen verliehen werden, die sich besonders herausragende und außergewöhnliche bleibende Verdienste um die Gemeinde erworben haben. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist in feierlicher Form unter Aushändigung des Ehrenbürgerbriefes in Anwesenheit des Gemeinderates vorzunehmen.

2.2 Bürgerplakette der Gemeinde Oftersheim

Grundsatz:

Die Gemeinde Oftersheim würdigt die außergewöhnliche langjährige Leistung und Verantwortung von Bürgerinnen und Bürgern für das solidarische Zusammenleben in der Gemeinde und als Anerkennung des persönlichen Einsatzes für das Gemeinwohl, insbesondere das bürgerschaftliche Engagement mit einer Bürgerplakette. Für diese Ehrung besonders in Betracht kommen Personen, die sich auf sportlichem, kulturellem, sozialem, kommunalpolitischem, karitativem und wirtschaftlichem Gebiet um die Gemeinde und ihrer Einwohner verdient gemacht und damit das Ansehen der Gemeinde gefördert haben. Hierbei gelten insbesondere die Maßstäbe und Voraussetzungen der Landesrichtlinien für die Landesehrennadel Baden-Württemberg mit der Einschränkung, dass bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen (aktives Engagement mit Außenwirkung über das bloße Vereinsinteresse hinaus) mindestens 10 Jahre Tätigkeit genügen.

Auszeichnungsstufen:

Die Bürgerplakette kann je nach Leistung und Engagement in Gold, Silber oder Bronze verliehen werden; die Auszeichnung ist in folgenden Abstufungen zu vergeben:

  • Bürgerplakette in Bronze:
    für insgesamt 10-jährige aktive und engagierte Vorstandsmitgliedschaft in Vereinen / Organisationen
  • Bürgerplakette in Silber:
    für insgesamt 20-jährige aktive und engagierte Vorstandsmitgliedschaft in Vereinen / Organisationen
  • Bürgerplakette in Gold:
    für insgesamt 25-jährige aktive und engagierte Vorstandsmitgliedschaft in Vereinen / Organisationen

 

Gestaltung der Bürgerplakette:

Die Bürgerplakette wird als Majolika-Plakette oder in Münzform gestaltet und trägt neben dem Gemeindewappen den Schriftzug „Bürgerplakette der Gemeinde Oftersheim“ mit entsprechender Jahresangabe und Farbgestaltung.

Die ergänzenden personen- bzw. ereignisbezogenen Angaben bleiben der Ehrenurkunde vorbehalten.

2.3 Ehrung/Würdigung sonstiger außergewöhnlicher Verdienste

2.31 Personen, die die Zeitkriterien für eine Landesehrennadel oder Bürgerplakette nicht erfüllen, aber dennoch durch herausragendes aktives Engagement mit großem persönlichem Einsatz zur Förderung des Gemeinwohls langjährig beitrugen, kann u.a. verliehen werden:

  • Ehrenbecher der Gemeinde mit Wappen
  • Bierseidel oder Vase mit Motiven (blaue Serie)
  • Motivehrenteller (blaue Serie)
  • Wappenteller

 

Diese Ehrungsform kommt vor allem auch für Personen zusätzlich in Betracht, die nach mehr als zwanzigjähriger engagierter Vorstandstätigkeit aus dem Amt scheiden und bereits früher die möglichen Ehrungen erfahren haben..

2.31 Gruppen / Teams, die sich langjährig auf sozialem, karitativem oder kulturellen Gebiet herausragende Verdienste um die örtliche Gemeinschaft erworben haben, können im Regelfall mit einem Geldpräsent von 100 € bis 300 € bedacht bzw. geehrt werden. Jedes Gruppen- bzw. Teammitglied erhält zusätzlich eine Ehrenurkunde. Die konkrete Festlegung dieser Ehrengabe obliegt in jedem Einzelfall dem Gemeinderat / Kulturausschuss.

2.32 In Fällen eines ganz seltenen außergewöhnlichen Einsatzes zu Gunsten des Gemeinwohls bleibt es dem Gemeinderat vorbehalten, eine finanzielle Dotierung als Preis der Gemeinde Oftersheim zu beschließen.

2.4 Vorschlagsrecht

Das Vorschlagsrecht liegt ausschließlich bei Gemeinderat und Bürgermeister. Die Vereine/Organisationen können eine Ehrung mit entsprechender Begründung anregen.

 

 

3. Ehrung kommunalpolitischer Tätigkeiten im Gemeinderat

 

Die Gemeinde Oftersheim will mit der Ehrung von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten die Verdienste für langjährige verantwortungsvolle Tätigkeiten im Gemeinderats-Gremium würdigen. Gemeinderatsmitglieder erhalten folgende Jubiläums-Ehrengaben :

  • für 10 Jahre: Bürgerplakette der Gemeinde in Bronze
  • für 15 Jahre: Bürgerplakette der Gemeinde in Silber
  • für 20 Jahre: Ehrennadel des Gemeindetags in Silber
  • für 25 Jahre: Bürgerplakette der Gemeinde in Gold
  • für 30 Jahre: Ehrennadel des Gemeindetags in Gold
  • für 35 Jahre: Ehrenring der Gemeinde Oftersheim
  • für 40 Jahre: Ehrenbrief oder Ehrenbürgerwürde,


sofern die Gemeinderatstätigkeit über das Gremium hinaus beachtliche Auswirkung auf das örtliche Gemeinschaftsleben hatte.

Beim Ausscheiden aus dem Gremium erfolgt die Würdigung bis 9 Jahre durch ein Buchpräsent; darüber hinaus durch anderweitige geeignete Ehrengaben wie Bierkrug, Vase, Bildmappe oder ähnliches. Gehört ein Gemeinderat mehr als 30 oder mehr als 35 Jahre dem Gremium an, kann beim Ausscheiden die nächsthöhere Ehrengabe verliehen werden. 
 

4. Art der Ehrungen

Die Ehrungen werden im Rahmen einer Gemeinderatssitzung oder einer würdigen öffentlichen Feierstunde durch den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter vorgenommen.


5. Inkrafttreten


Diese Richtlinien treten am 01.01.2004 in Kraft; gleichzeitig verlieren alle bisherigen Richtlinien und Beschlüsse ihre Wirksamkeit.

Oftersheim, den 18.02.2004

Baust
Bürgermeister