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Wohngeld kann auch online beantragt werden  (24.1.23)

Rubrik:

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rhein-Neckar-Kreis 2017

Rhein-Neckar-Kreis 2017

Auch andere Verwaltungsdienstleistungen verfügbar 

Zum 1. Januar 2023 trat in Deutschland die neue Wohngeldreform in Kraft. Damit haben wesentlich mehr Menschen als bisher ein Anrecht auf Wohngeld. 

In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis darauf hin, dass bei der Wohngeldstelle des Kreises der Antrag auf Wohngeld auch online gestellt werden kann. Sie ist für das Gebiet des Landkreises mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Hockenheim, Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch zuständig. 

Anspruchsberechtigte Kreiseinwohnerinnen und -einwohner finden den entsprechenden Online-Dienst auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de in der Rubrik „Service > Dienstleistungen > Wohngeld beantragen“. Auch direkt über das Service-Portal des Landes Baden-Württemberg, www.service-bw.de, ist die Antragstellung möglich. 

Neben dem Online-Antrag auf Wohngeld stehen aktuell rund 40 weitere Verwaltungsleistungen zur Verfügung, die bequem von zu Hause aus erledigt werden können. So sind beispielsweise auch der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis, die Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel oder die Erklärung einer Wasserentnahme online möglich. 

Der Fachbereich Digitalisierung des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik des Rhein-Neckar-Kreises arbeitet daran, das Online-Angebot stetig weiter auszubauen.