Ambrosia - Gefährliches Gewächs für Allergiker

Sie sieht harmlos aus, hat es aber in sich: Die aus Nordamerika stammende Ambrosia breitet sich in Deutschland immer mehr aus. Sie ist nicht nur ein lästiges Ackerunkraut. Ihr Pollen hat ein fünfmal höheres Allergiepotenzial als Gräserpollen und kann schon in kleinen Mengen heftige Gesundheitseffekte beim Menschen auslösen. Dazu zählen allergische Reaktionen wie Heuschnupfen, Bindehautreizungen und allergisches Asthma. Wer bisher schon mit Pollenallergien zu kämpfen hatte, dem kann Ambrosia wegen ihrer langen Blütezeit von Juli bis Oktober noch zusätzlich zu schaffen machen.


Gemeinsam gegen Ambrosia
Um die Ausbreitung der Pflanze einzudämmen, sind alle gefragt: Wer Ambrosia-Bestände sichtet, etwa auf Brachen, Äckern oder an Straßenrändern, sollte dies dem örtlichen Umweltamt oder unter

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/medienuebergreifende-umweltbeobachtung/bestaende-melden

melden. Wer die Pflanze auf eigenem Grund und Boden antrifft, kann selbst aktiv werden:  die Pflanze am besten noch vor der Blüte samt Wurzel mit Handschuhen ausreißen. Wenn die Pflanze bereits blüht, sollten Sie dabei zusätzlich eine Maske gegen Staub tragen, beziehungsweise als Allergiker jeglichen Kontakt vermeiden. Die blühende Ambrosia-Pflanze gehört wegen der Gefahr der Weiterverbreitung nicht in Kompost, Biotonne oder Grünabfuhr, sondern, in einem Plastikbeutel verpackt, in den Restmüll. Wer es mit größeren Beständen zu tun hat, muss die Pflanze tief abmähen, ganz gleich in welcher Wachstumsphase sie sich befindet. Das Mähen ist in jedem Fall zu wiederholen, da die Pflanze nach der Mahd meist wieder nachwächst. 
Die im Frühjahr keimende Pflanze beginnt im Juni in die Höhe zu wachsen und ist dann gut zu erkennen. Zuerst ähnelt sie Möhrenkraut, später dem Beifuß, von dem die Ambrosia jedoch durch die grünen statt weißen Blattunterseiten zu unterscheiden ist. Die Blätter sind doppelt gefiedert, der Stängel abstehend behaart und oft rötlich.
Ambrosia-Samen können als Verunreinigung auch in Vogelfutter enthalten sein. Deshalb sollten Stellen rund um Futterhäuschen besonders unter Beobachtung stehen.

In einem Flyer hat die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg alle wichtigen und nützlichen Informationen detailliert zusammengefasst.
 

Vorschaubilder: klein - mittel - groß - sehr groß

Quelle: LUBW Ambrosia Stängel klein.jpg Quelle: LUBW Ambrosia neu Blattunterseite klein.jpg Quelle: LUBW Ambrosia Blüte geschlossen klein.jpg Quelle: LUBW Ambrosia Blüte gelb klein.jpg

Brunnenbohrung

Nach geltendem Wasserrecht ist die Benutzung von Grundwasser für den eigenen Haushalt z.B. für die Beregnung des direkt zum Haus gehörenden Gartens erlaubnisfrei und lediglich bei dem Landratsamt anzuzeigen. Dabei ist die Entnahmemenge sowie die Art der Fördereinrichtung unerheblich. Allerdings darf das Wasser nur für eigene Zwecke entnommen werden. Aufgrund des bestehenden Anschluss- und Benutzungszwang zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage muss durch die Stadtwerke Schwetzingen eine Teilbefreiung für den Brunnen erteilt werden.

Für die Beantragung auf Erlaubnis einer Bohrung zur Grundwasserentnahme für kleingärtnerische Zwecke ist folgender Ablauf zu berücksichtigen:

Den Antrag "Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang" senden Sie ausgefüllt an die Stadtwerke Schwetzingen. (Antrag siehe unten)

Sobald Ihnen die genehmigte Teilbefreiung vorliegt, stellen Sie Ihren vollständigen Antrag in 2-facher Ausführung schriftlich (UND 1x digital!) mit folgenden Unterlagen an das LRA Wasserrechtsamt Heidelberg:

  1. Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis einer Bohrung, (fällige Verwaltungsgebühr aktuell 300€, zzgl. Wertgebühr in Höhe von 4 ‰ der Baukosten wird vom Wasserrechtsamt erhoben), (Antrag siehe unten)
  2. genehmigter Antrag "Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang"
  3. Kostenvoranschlag der beauftragten Brunnenfirma, incl. Zeichnung bzw. Beschreibung des geplanten Brunnenausbaus, Angabe voraussichtl. Tiefe, Durchmesser + Material, Lage der Filterstrecken, Beschreibung der Abdichtung
  4. Übersichtsplan/ Auszug aus Stadtplan mit Kennzeichnung des Grundstücks, z.B. über Daten- u. Kartendienst der Landesanstalt Umwelt Baden-Württemberg/ LUBW

  5. Lageplan mit Kennzeichnung des Flurstückes und geplanten Brunnenstandortes, z.B. über Daten- u. Kartendienst der Landesanstalt Umwelt  Baden-Württemberg/ LUBW   

Noch Fragen:

Umweltamt

Frau Rösch

2, I. OG

VWG*

597-202

umweltamt@oftersheim.de

Beide Anträge können hier heruntergeladen werden: