Gebärdensprache
Die Gemeinde Oftersheim bemüht sich, Ihr Webseiten-Angebot so barrierearm wie derzeit möglich zu gestalten. In Zukunft wird es einige Informationen auch für gehörlose Menschen in Gebärdensprache geben. Das Angebot wird mit Hilfe des Kommunalen Gebärdensprach-Avatars entstehen. Mehr Informationen unter www.gebaerdensprach-avatar.de.
Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit:
Einleitung
Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite für jeden Benutzer lesbar und benutzbar ist. Bei der Umsetzung wird auf technische Aspekte (z.B. Browser, Betriebssystem) und auf inhaltliche Punkte (z.B. Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit) geachtet.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Gemeinde Oftersheim und wurde zuletzt am 02.09.2022 aktualisiert.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit ist die Gemeinde Oftersheim .
Geltendes Gesetz
Die Gemeinde Oftersheim orientiert sich an folgenden Bestimmungen: das Landesgleichstellungsgesetz (L-BGG) Gesetze
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir arbeiten an der Umsetzung der Barrierefreiheit der Webseite.
Nicht barrierefreie Inhalte
Der aktuelle Stand der Technik die wir für die Gestaltung der Homepage benutzen ermöglicht noch keine vollständige Barrierefreiheit.
Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien sind möglicherweise nicht barrierefrei.
zusätzliche Hinweise
Unser Ziel ist es, die Webseite für unterschiedliche, auch mobile Geräte barrierefrei nutzbar zu gestalten.
Barrieren melden und Feedback
Wenn Sie Anregungen haben, können Sie uns diese gerne mitteilen (rathaus@oftersheim.de)
Durchsetzungsverfahren, Ombudsverfahren
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung finden Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de