Oftersheimer Gemeinderat
Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg kennt zwei kommunalverfassungsrechtliche Organe:
Den auf 5 Jahre gewählten Gemeinderat als Hauptorgan der Gemeinde und den Bürgermeister mit einer achtjährigen Amtszeit. Die Aufgabenverteilung ergibt sich im Wesentlichen aus den §§ 24 und 44 der Gemeindeordnung (GemO BW). Neben der Kontrolle der Arbeit der Verwaltung und die Entscheidung über Grundsatzangelegenheiten ist ein wesentliches Privileg des Gemeinderats, im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung über das Budget der Gemeinde zu beschließen. Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz oder vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Näheres regelt die Hauptsatzung. Weisungsaufgaben erledigt der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit.
Untere Reihe von links: Jana Patzschke, Simone Rehberger, Sophia Schad, Annette Dietl-Faude, Kerstin Schnabel, Silke Seidemann, Gudrun Wipfinger-Fierdel, Carmen Kurz-Ketterer fehlt
Obere Reihe von links: Patrick Schönenberg, Jörg Engfer, Gerd Koppert, Dr. Martin Wilmes, Tillmann Hettinger, Bgm. Pascal Seidel, Prof. Dr.Dr. Jens Wagenblast, Jens Rütteringer, Dr. Tobias Ober, Michael Seidling, Peter Pristl, Christian Zimmermann, Dr. Stefan Zipf, Frank Weiß, Rüdiger Laser
Der Oftersheimer Gemeinderat besteht gemäß Hauptsatzung aus 22 Mitgliedern sowie dem Bürgermeister als Vorsitzendem und wurde in seiner Zusammensetzung am 09. Juni 2024 wie folgt gewählt: