Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Oftersheim ist bemüht, ihr Online-Angebot im Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019 barrierefrei zugänglich zu machen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.oftersheim.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 L-BGG vereinbar: Teilweise sind PDF-Formulare, Broschüren und andere Download-Dateien nicht vollständig barrierefrei.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:

Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien, die vor 2020 eingestellt wurden, sind ggf. nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.

Online-Terminvereinbarung: Die externe Anwendung zur Online-Terminvereinbarung ist nicht barrierefrei nutzbar; ein alternativer Zugangsweg ist über die Behördennummer 115 verfügbar.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 auf Basis einer eigenen Bewertung erstellt.

Möchten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind, schreiben Sie uns eine E-Mail an die Adresse hauptamt@oftersheim.de. Sie können uns auch anrufen oder per Post kontaktieren:

Bürgermeisteramt Oftersheim
Mannheimer Straße 49
68723 Oftersheim
Telefon: 06202 597-0

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Gemeinde Oftersheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen des Rhein-Neckar-Kreises finden Sie hier:

Kommunaler Behindertenbeauftragter

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

6. Unser Angebot berücksichtigt unter anderem:

Unsere Sprache

Wir bemühen uns, unsere Informationen und Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besucherinnen und Besuchern verstanden werden, die mit den Themen nicht vertraut sind. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach Texte auf unserer Webseite zu kompliziert dargestellt sind.

Barrierefreies Web-Design

Wir achten auf eine leichte Bedienbarkeit unserer Website. Die Seiten können mit der Tastatur bedient werden und sind für den Einsatz von Screenreadern und Braillezeilen geeignet. Die Seite ist frei skalierbar.

7. Weitere geplante Maßnahmen

Wir planen, weitere Seiten in Leichter Sprache und weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.