Haushaltssatzung der Gemeinde Oftersheim

Wappen der Gemeinde Oftersheim

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt  
Der Haushaltsplan wird festgesetzt:  
1.  im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen  
1.1  Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von    35.028.860 €
1.2  Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von   39.161.220 €
1.3. Veranschlagtes ordentliches Ergebnis  (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -   4.132.360 €
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 131.300 €
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von  0 €
1.6  Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 131.300 €
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.6) von -  4.001.060 €
   
2.  im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen  
2.1  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von  34.521.260 €
2.2  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von  36.703.520 €
2.3  Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 
       (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-   2.182.260 €
2.4  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.453.950 €
2.5  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 6.647.300 €
2.6  Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 
       (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-  5.193.350  €
2.7  Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -  7.375.610 €
2.8  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 5.000.000 €
2.9  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von  255.250 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 
         (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
4.744.750 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts 
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von
- 2.630.860 €
   
§ 2 Kreditermächtigung  
der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf 5.000.000 €
   
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen  
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zu Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf   150.000 €
   
§ 4 Kassenkredite  
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 4.000.000 €
   
§ 5 Steuersätze  
Die Steuersätze (Hebesätze) wurden in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzung) vom 07. Dezember 2010 festgesetzt und gelten unverändert:  
1.   Für die Grundsteuer:  
a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.H.
b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 168 v.H.
der Steuermessbeträge.  
   
2.   Für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge 380 v.H.
   
§ 6 Statistische Zahlen  
Einwohnerzahl am 30.06.2023 12.155
Gesamtfläche des Gemeindegebietes 1.278 ha
   
Gemeindekennzahl: 226062