Haushaltssatzung der Gemeinde Oftersheim
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt | |
Der Haushaltsplan wird festgesetzt: | |
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 35.028.860 € |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 39.161.220 € |
1.3. Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | - 4.132.360 € |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 131.300 € |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 € |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 131.300 € |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.6) von | - 4.001.060 € |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 34.521.260 € |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 36.703.520 € |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
- 2.182.260 € |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.453.950 € |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 6.647.300 € |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
- 5.193.350 € |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | - 7.375.610 € |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 5.000.000 € |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 255.250 € |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
4.744.750 € |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
- 2.630.860 € |
§ 2 Kreditermächtigung | |
der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf | 5.000.000 € |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen | |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zu Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 150.000 € |
§ 4 Kassenkredite | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 4.000.000 € |
§ 5 Steuersätze | |
Die Steuersätze (Hebesätze) wurden in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzung) vom 07. Dezember 2010 festgesetzt und gelten unverändert: | |
1. Für die Grundsteuer: | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 400 v.H. |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 168 v.H. |
der Steuermessbeträge. | |
2. Für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge | 380 v.H. |
§ 6 Statistische Zahlen | |
Einwohnerzahl am 30.06.2023 | 12.155 |
Gesamtfläche des Gemeindegebietes | 1.278 ha |
Gemeindekennzahl: | 226062 |