Standesamt Oftersheim
Trauen in der Scheune
Ansprechpartner im Standesamt:
Leitung/Sachbearbeitung: Frau Betz-Krupp
Ort: Rathaus EG, Zimmer 8/9
Telefon: 06202/597-108
Telefax: 06202/55051
E-Mail: standesamt@oftersheim.de
Sachbearbeiterin: Frau Haas
Ort: Rathaus EG, Zimmer 8/9
Telefon: 06202/597-109
Telefax: 06202/55051
E-Mail: standesamt@oftersheim.de
Standesbeamte:
Frau Betz-Krupp, Frau Haas
Frau Beier (Eheschließungsstandesbeamtin)
Herr Volpp (Eheschließungsstandesbeamter)
Heiraten in Oftersheim
Trautermine für das Jahr 2024 & 2025:
Den Bund fürs Leben zu schließen, das ist ein ganz besonderes Ereignis. Um diesen Tag so individuell wie möglich gestalten zu können, kann jedes Brautpaar den Ort der Eheschließung in Deutschland frei auswählen. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist jedoch das Standesamt, in dessen Bezirk die beiden Verlobten wohnhaft sind. Bei getrennten Wohnsitzen besteht die Möglichkeit, eines der zuständigen Standesämter auszuwählen.
Für die Terminvergabe sowie für Informationen über die zur Anmeldung der Eheschließung setzten Sie sich bitte mit dem Standesamt Oftersheim in Verbindung.
Trauungen finden in der Regel freitags um 10:00 Uhr und/oder um 11:00 Uhr im Trauzimmer des Rathauses statt.
Zusätzlich zu den regulären Trauzeiten gibt es die im Folgenden aufgeführten Samstagstermine, die von Mai bis September im historischen Ambiente des fränkischen Bauernhofs auf dem Anwesen Mannheimer Straße 59 in der Scheune stattfinden (für das Jahr 2024 sind bereits alle Termine vergeben).
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Unsere Samstagstrautermine für das Jahr 2024 auf einen Blick:
05.10.2024 (Trauzimmer)
09.11.2024 (Trauzimmer)
07.12.2024 (Trauzimmer)
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Unsere Samstagstrautermine für das Jahr 2025 auf einen Blick:
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Anmeldungen ab 01.07.2024 möglich
11.01.2025 (Trauzimmer)
01.02.2025 (Trauzimmer)
01.03.2025 (Trauzimmer)
05.04.2025 (Trauzimmer)
03.05.2025 (Scheune) 10.00 Uhr - belegt und 12.15 Uhr - belegt
07.06.2025 (Scheune) 10.00 Uhr - belegt und 12.15 Uhr - belegt
05.07.2025 (Scheune) 10.00 Uhr - belegt und 12.15 Uhr - belegt
02.08.2025 (Scheune) 10.00 Uhr - frei und 12.15 Uhr - belegt
06.09.2025 (Scheune) 10.00 Uhr - frei und 12.15 Uhr - belegt
11.10.2025 (Trauzimmer)
08.11.2025 (Trauzimmer)
06.12.2025 (Trauzimmer)
Hinweise:
Für die Trautermine in der historischen Scheune wird zusätzlich zur konventionellen Trauungsgebühr eine Gebühr in Höhe von 250 Euro erhoben. In der Gebühr sind die Vornahme der Trauung außerhalb des Rathauses sowie die Überlassung der Räumlichkeiten und der Bistrotische im Anwesen Mannheimer Straße 59, jedoch kein Sekt oder andere Getränke enthalten. Dem Brautpaar steht der Innenhof mit der Scheune für eine volle Stunde im Anschluss an die Trauung zur Verfügung.
Die Mitnahme von Hunden und anderen Tieren in das Trauzimmer des Rathauses und auf das Anwesen der Scheune ist nicht gestattet.
Fotoaufnahmen während der Trauung sind gestattet – das Filmen (auch nicht per Drohnen), Streamen oder Tonaufnahmen der Zeremonie ist allerdings aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes aller Beteiligten verboten.
Das Werfen von Reis und Blumenschmuck sowie Konfetti (Kanonen) ist nicht erlaubt. Sollten Sie einen Umtrunk vor dem Rathaus geplant haben, muss jeglicher Abfall mitgenommen werden. Das Entsorgen des Abfalls in den öffentlichen Müllbehältern ist nicht gestattet.
Lebenslagen: Heirat
Weitere Informationen:
Heirat
Mit diesem Thema wollen wir Ihnen einen Überblick geben, was Sie vor, während und nach der Hochzeit erledigen müssen oder beachten sollten.
Im Kapitel "Planung der Heirat (LL)" erhalten Sie Antworten auf Fragen rund um das Thema "Heirat":
- Ist eine Verlobung Voraussetzung für eine Heirat?
- Was geschieht bei der Anmeldung zur Eheschließung?
- Wird eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt?
- Welche Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe gibt es?
- Ist es sinnvoll, einen Ehevertrag abzuschließen?
Ebenso finden Sie hier eine Checkliste als Hilfestellung für Ihre Hochzeitsvorbereitung.
Voraussetzung für eine standesamtliche Trauung (LL) ist die Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt. Das Kapitel informiert darüber hinaus über die Anlegung des Familienbuches, die Bescheinigung der Eheschließung und die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt eine Heiratsurkunde zu erhalten.
Auch nach der Heirat (LL) ist noch einiges zu erledigen. Dazu gehört unter anderem die Aktualisierung der Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass) und die Benachrichtigung von Behörden, Unternehmen (z.B. Arbeitgeber) und Verbänden über den neuen Familienstand und gegebenenfalls auch über den neuen Familiennamen.
Da eine Heirat auch mit der Änderung der Adresse verbunden sein kann, empfehlen wir Ihnen, einen Blick in die Lebenslage "Umzug (LL)" und in die "Checkliste zum Umzug".