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3. Nach der Heirat
Durch die Eheschließung können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (z.B. Namensänderung) ergeben, die Sie bestimmten Behörden und Stellen (z.B. Ihrem Arbeitgeber) mitteilen müssen. Es können auch bestimmte Anträge an Behörden erforderlich oder möglich sein (z.B. Aktualisierung der Ausweisdokumente).
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Änderung des Namens und der Adresse in folgenden Dokumenten:
- Personalausweis
- Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
Ein noch vorhandener Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein werden bei Namensänderungen durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt.
Die Durchführung der Namensänderung in anderen Dokumenten (z.B. Lohnsteuerkarte) wird empfohlen. Weitere Details finden Sie in den Verfahrensbeschreibungen. Beachten Sie auch die in den Unterkapiteln aufgeführten Institutionen, denen Sie Ihre Namensänderung bekannt geben sollten.
Hat sich im Zusammenhang mit der Heirat Ihre Adresse geändert, sollten Sie sich umgehend ummelden beziehungsweise am neuen Wohnort anmelden. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Checkliste Umzug (LL).