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Schulanmeldung an den Grundschulen (11.3.19)

Herausgeber:

Friedrich-Ebert-Grundschule
Theodor-Heuss-Grund- und Werkrealschule

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Im März findet an der Friedrich-Ebert-Schule (18.-21.03.) und an der Theodor-Heuss-Schule (18.-21.03.) die Schulanmeldung für die künftigen Erstklässler statt. Um längere Wartezeiten zu vermeiden haben die Eltern der im Schuljahr 2019/10 schulpflichtigen Kinder bereits in den vergangenen Tagen von der zuständigen Schule eine Einladung mit ihrem persönlichen Anmeldetermin erhalten. Sollten Eltern kein Schreiben erhalten haben, werden sie gebeten, sich mit ihrer Grundschule in Verbindung zu setzen.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2012 bis 30. September 2013 geboren sind, sowie alle im Vorjahr vom Schulbesuch zurückge­stellten Kinder. Auch Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit unterliegen der Anmeldepflicht.

Wer zwischen dem 01.10.2019 und 30.06.2020 sechs Jahre alt wird (so genannte „Kann-Kinder“), kann auf Wunsch der Eltern schulpflichtig werden, wenn Schulfähigkeit besteht. Die Eltern werden gebeten, telefonisch einen Anmeldetermin zu vereinbaren.

Anträge auf Zurückstellungen können bei der Schulanmeldung gestellt werden. In diesem Fall werden die Eltern ebenfalls gebeten, sich diesbezüglich bereits vorab mit der Grundschule in Verbindung zu setzen.

In allen Fällen ist die Geburtsurkunde, das gelbe Informationsblatt des Gesundheitsamtes über die durchgeführte schulmedizinische Untersuchung und ggf. ein Taufnachweis vorzulegen, und die Kinder sind vorzustellen.