Kampagne zur Verkehrssicherheit (20.7.24)

Rubrik:

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

(v.l.n.r.) Dezernent Dr. Christopher Leo, Neidensteins Bürgermeister Frank Gobernatz und Ricardo Beringer von der Stabsstelle Nachhaltige Mobilität des Rhein-Neckar-Kreises präsentierten das großformatige Banner (Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)

(v.l.n.r.) Dezernent Dr. Christopher Leo, Neidensteins Bürgermeister Frank Gobernatz und Ricardo Beringer von der Stabsstelle Nachhaltige Mobilität des Rhein-Neckar-Kreises präsentierten das großformatige Banner (Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)

Radverkehr gewinnt als gesunde und klimafreundliche Mobilitätsform stetig an Bedeutung und ist – nicht nur im Rhein-Neckar-Kreis – ein zentrales Element der Mobilitätswende. Diese positive Entwicklung bringt jedoch auch vielfältige Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf die Verkehrssicherheit der Radfahrenden, wenn diese sich im gemischten Verkehr fortbewegen müssen.

 

Im Zuge dessen möchte der Rhein-Neckar-Kreis gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden unter dem Motto „Fahrrad fahren. Gut fürs Klima. Abstand halten. Gut für uns.“ ein Zeichen setzen und das Bewusstsein für die verbindlichen Sicherheitsabstände beim Überholvorgang schärfen sowie ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr fördern.

 

2020 wurde die Straßenverkehrsordnung mit Blick auf mehr Verkehrssicherheit für Radfahrende erweitert, wonach innerorts ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden von 1,5 Metern gilt. Leider zeigen die Erfahrungen vieler Radfahrerinnen und Radfahrern, dass Kfz-Fahrende diese Regelung nicht kennen oder nicht immer beachten. Dies führt zu gefährlichen Verkehrssituationen mit erhöhtem Unfallrisiko und gleichzeitig zu einem verringerten Sicherheitsgefühl für Radfahrende.

 

Die Abstands-Kampagne der Stabsstelle Nachhaltige Mobilität des Rhein-Neckar-Kreises setzt hier an und visualisiert auf großen Bannern die klare Botschaft zum sicheren Überholen: Beim Überholvorgang innerorts muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, auch wenn dies zur Folge hat, dass man auf die Gegenfahrbahn ausweichen muss. Bei entgegenkommendem Verkehr kann daher nicht überholt werden. Und auch bei Verkehrsstraßen mit Fahrradschutzstreifen ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Außerorts ist übrigens ein Mindestabstand von 2 Metern vorgeschrieben.

 

Zukünftig sollen die Banner in den Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises an stark frequentierten Straßen und Kreuzungen auf die Regelungen zum Überholabstand hinweisen. Der Startschuss der Kampagne fiel am Mittwoch, 10. Juli 2024, in der Gemeinde Neidenstein, mit der offiziellen Übergabe der Banner. Dr. Christopher Leo, Dezernent für Mobilität, Umwelt und Technik im Landratsamt, betont dabei die hohe Relevanz des Themas Verkehrssicherheit: „Die Radverkehrsförderung ist seit Jahren eines der wichtigen strategischen Ziele zur Verkehrswende im Rhein-Neckar-Kreis. Mit dieser Kampagne wollen wir erstmals auch das Augenmerk auf das Thema „Vision Zero“ legen sowie zur gegenseitigen Akzeptanz und Konfliktfreiheit zwischen Radfahrenden sowie Kfz-Fahrenden beitragen. Toll, dass wir gemeinsam mit den Gemeinden für dieses wichtige Thema werben können!“ Bürgermeister Frank Gobernatz freut sich über den Start der Kampagne in seiner Gemeinde: „Aus meiner Sicht eine super Kampagne seitens des Rhein-Neckar-Kreises. Das Banner vereint drei Dinge: Werbung fürs Fahrradfahren, Werbung für den Klimaschutz und den klaren Hinweis auf die Gefährdung der Radfahrenden beim Überholvorgang. Mich freut auch besonders, dass die Kampagne noch während des Stadtradelns in unserem schönen Burgdorf Neidenstein beginnt und die Stabsstelle Mobilität zu Beginn der Kampagne vor Ort war“.