Ab 1. November Baugenehmigungen digital (26.10.24)
Rubrik: | Der Rhein-Neckar-Kreis informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit |
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Das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises bietet Bauherren ab dem 1. November 2024 die Möglichkeit, Baugenehmigungen digital zu beantragen. Für die digitale Antragstellung nutzt das Baurechtsamt die Plattform des Landes Baden-Württemberg, das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-rhein-neckar-kreis) . Über das Virtuelle Bauamt können sämtliche Genehmigungsverfahren sowie entsprechende Verlängerungen, Kenntnisgabeverfahren, Bauvoranfragen, sowie Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragt werden. Zudem können der Baubeginn angezeigt und Ausnahmen von Veränderungssperren beantragt werden.
„Durch die digitale Bearbeitung fallen Postlaufzeiten weg und es kann parallel an den Verfahren gearbeitet werden. Das spart Zeit und vereinfacht das Verfahren“, erklärt Dr. Christopher Leo, Dezernent für Umwelt und Technik im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Die Bauherren können Anträge selbst, über bevollmächtigte Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten) oder in Zusammenarbeit mit den Entwurfsverfassern stellen. Um einen Antrag stellen zu können, ist eine eindeutige Identifikation erforderlich, die über eine BundID oder ein Elster-Unternehmenskonto erfolgt. Neben der Antragstellung erfolgt auch die Kommunikation mit den Einreichenden, den Städten und Gemeinden sowie sonstigen externen Beteiligten über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg. Nach dem Abschluss des Verfahrens wird die Baugenehmigung digital über das Virtuelle Bauamt zugestellt.
Auch die interne Bearbeitung und Archivierung der Baugenehmigungsverfahren erfolgt zukünftig ausschließlich digital. Zudem wurde die Beteiligung der Fachbehörden des Rhein-Neckar-Kreises digitalisiert, so dass spätestens ab dem 1. Januar 2025 alle neuen Baugenehmigungsverfahren komplett papierlos ablaufen werden. „Bis Ende dieses Jahres können Bauanträge alternativ noch in Papierform eingereicht werden. Ab dem 1. Januar 2025 ist aufgrund der Vorgaben in der Landesbauordnung nur noch die digitale Antragstellung möglich“, informiert der Leiter des Baurechtsamts, Axel Brandenburger.
Das Baurechtsamt wird zum Start der digitalen Bauantragstellung Informationen für Bauherren, Architekten und alle am Verfahren Beteiligten auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen unter: https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/baurecht/bauordnungsrecht/virtuelles-bauamt
https://info.mein-unternehmenskonto.de bzw. https://id.bund.de/de