Winterdienst in Oftersheim (19.11.24)
Rubrik: | Die Gemeindeverwaltung informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit |
Verschneite Sitzbank (Symbolbild)
1. Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?
Der Winterdienst ist in der Streupflichtsatzung geregelt. Danach sind Eigentümer*innen und Besitzer*innen (z.B. Mieter*innen oder Pächter*innen) verpflichtet, nach Schneefallende bzw. bei Eisglätte unverzüglich zu räumen und zu streuen. Die Räum- und Streupflicht ist häufig durch Mietvertrag auf die Mieter*innen vor Ort übertragen. Eine generelle Befreiung vom Winterdienst ist nicht möglich.
Alle Grundstückseigentümer*innen, die an öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen angrenzen oder von dort eine Zufahrt oder Zugang haben, sind ebenso verpflichtet zu räumen und zu streuen wie Besitzer*innen von Grundstücken, die nur indirekt an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen (Grundstücke, die z.B. durch Stützmauern, Böschungen, Straßen- und Baumgräben, Rasen- und Anlagenstreifen etc. getrennt sind).
Sogenannte Hinterlieger (Grundstücke, die nur über ein vor ihnen liegendes Grundstück bzw. einen Privatweg mit der öffentlichen Verkehrsfläche erschlossen sind) sind gemeinsam mit ihrem Vorderlieger reinigungs- und winterdienstpflichtig. Die Einigung hierzu erfolgt ausschließlich privatrechtlich.
2. Wann und wie müssen Eigentümer*innen und Besitzer*innen reinigen und sichern?
Bei winterlichen Wetterverhältnissen muss der Gehweg in der Mitte von Schnee und Eis freigehalten und bei Glätte mit Splitt, Sand oder Asche gestreut werden. Falls kein Gehweg vorhanden ist, sind die Grundstücksanlieger verpflichtet, die Straße so von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass Fußgänger*innen aneinander vorbeilaufen können. Die Straßenrinnen müssen ebenfalls von Schnee und Eis freigehalten werden. Der Einsatz von Streusalz ist nicht erlaubt. Ausnahme: bei Eisregen. Hier ist der Einsatz so gering wie möglich zu halten. Im Wohngebiet Nord-West ist die Verwendung von Streusalz allerdings auch bei Eisregen verboten. Die versickerungsfähigen Pflasterbeläge sind nur gegen eingeschlepptes Tausalz, d. h. an Fahrzeugen haftendes Tausalz beständig. Der dauerhafte und gezielte Einsatz von Streusalz würde zu einer Zerstörung des Materialverbundes innerhalb jedes einzelnen Pflastersteines führen.
An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege bis zur Bordsteinkante bei Glätte so bestreut und von Schnee freigehalten werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen auch bis zum Wartebereich gewährleistet ist.
Von Montag bis Freitag muss der Gehweg bis 7.00 Uhr, Samstag bis 8.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut werden. Das ist bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es für die Sicherheit der Fußgänger*innen erforderlich ist.
3. Welche rechtlichen Folgen können Verstöße gegen die Reinigungs- und Sicherungspflicht haben?
Die Straßenanlieger haften für Unfälle, wenn sie die Verpflichtungen nicht einhalten und müssen gegebenenfalls – etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung – mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Versäumnisse können mit einem Bußgeld geahndet werden. Daher sollte man sich in Urlaubs- oder Krankheitsfällen rechtzeitig um eine Vertretung bemühen.
Lagerstellen für Edelsplitt zur kostenlosen Eigenversorgung der Bürger
Oftersheimer Bürger*innen können sich für den Eigenbedarf an Lagerstellen mit Edelsplitt kostenlos selbst versorgen. Vor dem Ausstreuen sollte der Splitt warm im Haus gelagert werden. Streugutbehälter sind an folgenden Stellen aufgestellt:
über der Bahn: - Goetheplatz - Auffahrten Lessingstraße und Oftersheim Mitte - Lessingplatz - Ecke Lessingstraße/Mannheimer Straße - Pumpwerk Ernst-Barlach-Straße
Ortskern: - Bahnhofskiosk - Bauhof, Saarstraße - Plankstadter Straße, Parkplatz vor Haus Nr. 6 - Festplatz bei der Kurpfalzhalle - Ecke Brückenfeld/Fohlenweide - Theodor-Heuss-Schule, Hardtwaldring - Hebewerk am Hardtwaldring - Lindenstraße am Fußgängerüberweg - Fußgängerüberweg Scheffelstraße - Ecke Gartenstraße/In den Seegärten - Bachstraße/Wilhelmstraße |
- Albert-Schweitzer-Straße 35 - Hardtwaldring/Heidelberger Straße - Ecke Robert-Koch-Straße/Röhlichstraße - Ecke Am Biegen/Siemensstraße - Parkplatz Am Alten Messplatz - Ecke Wiesenstraße/Peter-Gieser-Straße - Kindergarten Fohlenweide - Siegwald-Kehder-Haus - Parkplatz Heidelberger Straße/Sofienstraße
Siedlung: - Friedhof (Treppenabgang) - Hebewerk Hockenheimer Straße - Bus-Wartehäuschen Gewerbepark Hardtwald - TSV-Parkplatz
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Winterdienst und Reinigung durch die Gemeinde Oftersheim
Auch die Mitarbeiter*innen des örtlichen Bauhofes sind nach dem sogenannten „Streuplan“ im Einsatz. Sie absolvieren in dieser Zeit einen zusätzlichen Bereitschaftsdienst und werden bei Bedarf zum Winterdienst herangezogen. Die Kontrolle durch den Einsatzleiter beginnt um 5:00 Uhr. In den Nachtstunden wird der Einsatzleiter durch das Polizeirevier Schwetzingen über eventuelle Glatteisbildung informiert. Die Gemarkung wurde in Räumstufen eingeteilt, die nacheinander abgearbeitet werden. Zunächst müssen Fußgängerüberwege und wichtige Verbindungsstraßen geräumt werden, hierzu zählen:
- Scheffelstraße ab Gemarkungsgrenze bis zur Heidelberger Straße
- Heidelberger Straße vom Ortseingang bis zur Hardtwaldsiedlung einschließlich Hockenheimer Straße, Kuhbrunnenweg, und Gewerbepark Hardtwald sowie Zufahrten zur B 291
- Rad - und Gehweg zum Friedhof über die Brücke und Straße vor dem Friedhof
- Lessingstraße ab B 291 einschließlich Mannheimer Straße
- Eichendorffstraße ab B 291 bis zur Einmündung Mannheimer Straße
- Mannheimer Straße ab Heidelberger Straße über den Bahnhof bis zur Verbindungsstraße Am Biegen/Siemensstraße und dann bis Gemarkungsgrenze
- Plankstadter Straße bis Gemarkungsgrenze
- Hardtwaldring und Max-Planck-Straße bis Mannheimer Straße
- Karlstraße/Am Alten Messplatz zwischen Heidelberger Straße und Mozartstraße
- Unterführung Hildastraße bis Kreuzung Max-Planck-Straße sowie Albert-Schweitzer-Straße bis Ecke Eichendorffstraße
Erst wenn diese Arbeiten beendet sind, schließen sich weitere Gemeindestraßen an, wie z.B. die Saarstraße, Beethovenstraße, Ernst-Barlach-Straße oder Franz-Schubert-Straße. Der Prioritätenplan wird Stück für Stück abgearbeitet.
Verkehrsteilnehmer sollten sich in jedem Fall auf die veränderten Witterungsverhältnisse einstellen und vorsichtig sein. Dies gilt nicht nur für Kraftfahrzeughalter*innen, sondern auch für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen. In der zurückliegenden Zeit hat die Zusammenarbeit zwischen den Straßenanliegern und den Mitarbeiter*innen des Bauhofs gut geklappt. Vielen Dank dafür.