Lebenslagen
     Arbeitslosigkeit

2. Arbeitsvermittlung

Die Vermittlung und Betreuung von Arbeitsuchenden und Arbeitslosen steht im Mittelpunkt der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe arbeiten die örtlichen Agenturen für Arbeit eng mit den Kommunen zusammen. Die Zusammenarbeit erfolgt in Job-Centern, gemeinsamen Einrichtungen der Agenturen für Arbeit und der Kommunen.

Arbeitsuchende und Unternehmen können sich direkt an die Job-Center wenden. Auf jede gemeldete Stelle macht das Job-Center passgenaue Personalvorschläge. Das Unternehmen erhält auf Wunsch die Profile der Arbeitsuchenden. Die Bewerber erhalten den Vermittlungsvorschlag schriftlich.

Um das Ziel der Vermittlung einer Arbeitsstelle schneller zu erreichen, stehen – neben der Eigeninitiative der Bewerber – auch weitere Angebote der Agentur für Arbeit zur Verfügung, beispielsweise:

  • Berufsinformationszentren (BIZ)
  • Bewerbungszentren (diese bieten Tipps für die Stellensuche, für die Gestaltung Ihrer Bewerbungsunterlagen oder für Vorstellungsgespräche)
  • virtueller Arbeitsmarkt
  • Fachvermittlungsdienste (für spezielle Branchen und Berufe)
  • Vermittlungsgutscheine (für die Vermittlung durch private Arbeitsvermittler)
  • Personal-Service-Agenturen (PSA)
    Das sind Leiharbeitsfirmen, die sich durch einen Vertrag mit der Agentur für Arbeit verpflichten, Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen einzustellen und als Leiharbeitnehmer in unterschiedlichen Unternehmen einzusetzen. Ziel ist eine Übernahme der Arbeitnehmer durch das Unternehmen.
  • Sammlung von Links zu Berufs- und branchenspezifischen Stellenbörsen
  • Erstattung von Bewerbungs- und Reisekosten

Nähere Informationen zur Arbeitsvermittlung durch die Agentur für Arbeit finden Sie in der nachfolgend aufgeführten Verfahrensbeschreibung. In der Verfahrensbeschreibung "Vermittlungsgutschein" erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie bei der Arbeitsuche kostenlos einen privaten Arbeitsvermittler einschalten können. In der Verfahrensbeschreibung "Arbeitsgelegenheit (1-Euro-Job)" informieren wir Sie über die Vermittlung in zusätzliche Arbeitsgelegenheiten, die im öffentlichen Interesse liegen.