Lebenslagen
     Bauen
          1. Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens

1.4. Besondere Rahmenbedingungen

Bei der Planung und Ausführung eines Gebäudes müssen unter bestimmten Umständen auch Aspekte wie erdbebensicheres Bauen, Hochwasserschutz oder Naturschutz beachtet werden.

Erdbebensicheres Bauen

In Baden-Württemberg treten immer wieder schwache Erdbeben auf. Etwa einmal in zehn Jahren ist mit einem mittelstarken Beben zu rechnen, das Gebäudeschäden und Betriebsstörungen in größerem Umfang verursachen kann. Starke und damit möglicherweise auch katastrophale Beben sind sehr selten, aber nicht völlig ausgeschlossen.

Alle wichtigen Informationen zum Thema "Erdbebendienst" finden Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.

Hochwasserschutz

Liegt das Baugrundstück in einem hochwassergefährdeten Gebiet, ist es sinnvoll, bereits bei Planung des Gebäudes geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch die Schäden in größerem Umfang vermieden werden können (z.B. indem Sie das Kellergeschoss wasserdicht bauen beziehungsweise ganz auf Kellerräume verzichten oder tiefer gelegene Gebäudeöffnungen verschließen). Öltanks in hochwassergefährdeten Gebieten müssen speziell gesichert werden.

Weitere Hinweise für eine geeignete Bauvorsorge und Hochwasserschutz finden Sie unter IKoNE-Online, der Integrierenden Konzeption Neckareinzugsgebiet (IKoNE), die vom Land Baden-Württemberg entwickelt wurde. Um das wirtschaftliche Risiko zu mindern, kann auch der Abschluss einer Hochwasserversicherung sinnvoll sein. Grundlage für die Kalkulation der Prämien liefern die Hochwassergefahrenkarten.

Naturschutz

Für Baumaßnahmen können naturschutzrechtliche Gestattungen oder Bescheinigungen erforderlich sein, das sind beispielsweise:

  • Erlaubnisse oder Befreiungen von Festsetzungen der Schutzgebietsverordnungen
  • Genehmigung einer Werbeeinrichtung im Außenbereich
  • Genehmigung für eine Aufschüttung oder Abgrabung im Außenbereich bei Überschreiten einer bestimmten Größenordnung

Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für eine Baumaßnahme wird die naturschutzrechtliche Gestattung in der Regel nach Abstimmung mit den Naturschutzbehörden miteinbezogen, sodass nur eine Entscheidung ergeht. Ist ein Vorhaben mit einem Eingriff in Natur und Landschaft oder in ein Natura 2000-Gebiet verbunden, werden in der Entscheidung auch die erforderlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen festgelegt.