Lebenslagen
     Bauen
          1. Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens

1.6. Planung der Heizungsanlage

Bereits in der Planungsphase des Hauses sollten Sie sich für eine bestimmte Heizungsanlage entscheiden, da der Platzbedarf der verschiedenen Anlagen, je nachdem mit welchem Brennstoff oder Energiequelle Sie heizen wollen (z.B. Erd-, Bio-, Flüssiggas, Heizöl, Kohle, Holz, Holzpellets, Sonnenenergie, Strom), sehr unterschiedlich ist.

Die Broschüre " Bauen für die Zukunft" herausgegeben durch die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) mit Unterstützung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beschäftigt sich mit den technischen Eigenschaften von Gebäuden, die den Energiebedarf beeinflussen und widmet in diesem Zusammenhang ein Kapitel dem Thema Heizung. Über verschiedene auf dem Markt angebotene Heizungstechniken informiert die dena in Ihrem Online-Auftritt.

Der Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden des Umweltministeriums Baden-Württemberg beschreibt Möglichkeiten der Nutzung der oberflächennahen Erdwärme unter Berücksichtigung des Grundwasserschutzes. Er soll sowohl der Verwaltung als auch den Planern, Antragstellern und Herstellern von Erdwärmesonden Hilfestellungen leisten und Verfahrenszeit und -aufwand so gering wie möglich halten.

Insbesondere bei einer Heizölanlage müssen Bauherren beachten, dass Heizöl ein wassergefährdender Stoff ist und daher besondere Vorschriften zum Schutz der Gewässer gelten. Die Öltankanlage darf bei einer Lagermenge von mehr als 10.000 Litern nur von einem speziellen Fachbetrieb eingebaut werden. Bei einer Lagermenge von mehr als 1.000 Litern Heizöl und bei allen unterirdischen Lagertanks müssen schon vor Inbetriebnahme Prüfungen durch Sachverständige erfolgen.

Nähere Auskünfte über einzuhaltende Bestimmungen und in der Region tätige Sachverständige erhalten Sie bei der Wasserbehörde Ihres Landratsamtes beziehungsweise Stadtkreises. Weiterführende Informationen enthält der Leitfaden zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Das Formular " Technische Angaben über Feuerungsanlagen" finden Sie auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums. Beachten Sie dort auch die Broschürenreihe " Energieeinsparung im Hochbau" sowie die Broschüre " Innovative Holzheizung mit Pellets".

Anforderungen an die Heizungsanlage gemäß Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EwärmeG)

Wohngebäude ab 50 Quadratmeter mit zentraler Heizungsanlage, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime, fallen unter die Vorgaben des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien in Baden-Württemberg (EwärmeG), das mit 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Ziel des Gesetzes ist es, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu verringern und begrenzte Energieressourcen (Öl, Gas und Kohle) zu schonen.

Bei Neubauten, für die ab dem 1. April 2008 der Bauantrag gestellt wird oder bei denen die Bauvorlagen im Rahmen eines Kenntnisvergabeverfahrens das erste Mal eingereicht werden, müssen mindestens 20 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs (Heizung und Warmwasser) durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Zulässige Energieformen sind:

  • Sonnenergie (Solarthermie)
  • Erdwärme (Geothermie)
  • Biomasse (z.B. Holzpellets, Scheitholz)
  • Bioöl
  • Biogas

Bürogebäude und Schulen sind von den Bestimmungen nicht betroffen. Ebenso ausgenommen sind Wohngebäude, die nicht mit einer zentralen Heizungsanlage, sondern beispielsweise mit Gas- oder Öletagenheizungen beheizt werden.

Ausnahmen von der Erfüllung der Anforderungen gibt es nur, wenn

  • andere öffentlich-rechtliche Vorschriften der Erfüllung entgegenstehen oder
  • eine Umsetzung technisch nicht möglich ist.

Der Einbau von Heizungsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen, kann finanziell gefördert werden. Einen Überblick über mögliche Förderungen finden Sie im Kapitel "Baufinanzierung und Förderungen (LL)".

Das Umweltministerium bietet auf seinen Internetseiten unter " Fragen und Antworten zum Wärmegesetz" weitere Informationen rund um das EwärmeG an.