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8. Versicherungen

Mit dem Bau eines Gebäudes entstehen Risiken, auf die Sie vorbereitet sein sollten. Deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig über die passenden Versicherungen zu informieren. Im Folgenden stellen wir Ihnen drei Versicherungen vor:

Bauversicherung

Es gibt unterschiedlichste Bauversicherungen. An erster Stelle ist die gesetzliche Haftpflicht für den Bauherrn zu nennen. Bereits vom ersten Spatenstich an haften Sie für Schäden, die Dritten durch Ihre Bautätigkeit entstehen. Rutscht zum Beispiel ein Passant auf dem verunreinigten Gehweg aus, kommt ein Auto durch den Schmutz ins Schleudern oder fällt ein Kind in die nicht ausreichend gesicherte Baugrube, werden Sie als Bauherr in die Pflicht genommen.

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für eigenverursachte Schäden oder Schäden durch private Bauhelfer. Auch für Schäden, die durch beauftragte Unternehmen entstehen, können Sie als Bauherr haftbar gemacht werden, wenn sich kein Verantwortlicher für den Schaden ermitteln lässt.

Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden, die durch unvorhersehbare extreme Wetterereignisse oder durch mutwillige Beschädigung am Bau verursacht werden, ab (z.B. wenn ein Sturm den gerade gesetzten Dachstuhl zum Einsturz bringt oder Unbekannte die bereits montierten Heizkörper stehlen).

Glasschäden sind im Allgemeinen durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt. Aber jede zerschlagene Scheibe gilt hier als einzelner Schaden. Dabei wird auch jedes Mal die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung und der Menge der am Bau verwendeten Scheiben, Glasbausteine oder Lichtkuppeln kann deshalb auch eine gesonderte Glasversicherung sinnvoll sein.

Schäden durch Brand und Explosion können Sie durch eine Feuer-Rohbau-Versicherung abdecken.

Viele Banken fordern den Abschluss einer solchen Versicherung als Grundvoraussetzung für die Kreditvergabe.

Beachten Sie auch, dass Sie als Bauherr und Ihr Ehepartner, im Gegensatz zu mithelfenden Freunden oder Verwandten, bei Arbeiten auf der Baustelle nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind. Eine private Bauhelfer-Unfallversicherung sichert den Bauherrn und seinen Ehepartner bei dauerhaften Schäden nach einem Bauunfall finanziell ab. Privaten Bauhelfern bietet sie für ihre Mitarbeit eine zusätzliche Sicherheit zur gesetzlichen Absicherung.

Ein plötzlicher Tod des Bauherrn, der oft auch Hauptverdiener der Familie ist, kann die Baufinanzierung gefährden. Eine Restschuld-Lebensversicherung sichert die Baufinanzierung für einen solchen Fall ab.

Gebäudeversicherung

Als Immobilienbesitzer sollten Sie zur finanziellen Absicherung von Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen können, eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte verbundene Versicherung, bei der die Prämien für jedes Risiko einzeln kalkuliert sind.

Hausbesitzer, die ihr Haus noch mit einer Hypothek belastet haben, sind seitens der Kreditinstitute gehalten, das Gebäude zu versichern.

Hausratversicherung

Denken Sie daran, dass mit dem Umzug in eine neue – eventuell größere – Wohnung der Umfang (die Versicherungssumme) der Hausratversicherung angepasst werden sollte, damit Sie im Schadensfall keine Unterdeckung feststellen müssen (dazu gibt es Berechnungstabellen bei den Versicherungen).

Der Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung geht für die Dauer des Umzugs auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs besteht der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Er erlischt in der alten Wohnung jedoch spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Melden Sie also Ihre neue Anschrift so schnell wie möglich Ihrem Versicherungsinstitut. Der bisherige Vertrag wird geändert und gegebenenfalls angepasst.

Ausführliche Informationen zur Hausratversicherung finden Sie im Kapitel "Versicherungen (LL)" der Lebenslage "Wohnen".