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5. Finanzielle und sonstige Hilfen
5.1 Leistungen der Agentur für Arbeit
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es für Jugendliche, die mit der Ausbildung beginnen oder bereits in Ausbildung sind, finanzielle Hilfen der Agentur für Arbeit. Für Ausbildung suchende und Auszubildende interessant ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und die Unterstützung durch Beratung und Vermittlung. Zur finanziellen Unterstützung für eine betriebliche Ausbildung gehören auch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH).
Unterstützung der Beratung und Vermittlung
- Bewerbungskosten
Für die Erstellung und den Versand von Bewerbungsunterlagen können bei Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie Ausbildungsuchenden die Kosten bis zu 260 Euro jährlich durch die Agentur für Arbeit übernommen oder erstattet werden. - Reisekosten
Kosten für Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
Es können nur jene Fahrkosten übernommen werden, die bei Benutzung der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels anfallen. Mögliche Fahrpreisermäßigungen müssen berücksichtigt werden. Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel ist ein Betrag in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes berücksichtigungsfähig (maximal 0,20 Euro je Kilometer). Bei mehrtägigen Fahrten kann zusätzlich für jeden vollen Kalendertag ein Betrag von 16 Euro und für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt ein Betrag von jeweils 8 Euro gezahlt werden.
Die Leistungen müssen vorher beantragt werden. Sie können sich unmittelbar an die Berufsberater bei den Agenturen für Arbeit wenden, die Ihre Fragen beantworten und Sie beraten.
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Dieses Angebot setzt an den im Einzelfall bestehenden Ausbildungshemmnissen benachteiligter Jugendlicher (z.B. Bildungsdefizite, Lücken in der Fachtheorie und Fachpraxis, Lernhemmungen und Prüfungsängste, Sprachprobleme und Schwierigkeiten im sozialen Umfeld) an. Die genannten Ausbildungshemmnisse sollen frühzeitig abgestellt werden, wodurch der Zugang der Jugendlichen zu qualifizierten Ausbildungen ermöglicht und der Erfolg ihrer Ausbildung sichergestellt werden soll. Die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) gemäß § 241 Abs. 1 SGB III gehören zur Benachteiligtenförderung.
Hierzu gehören Maßnahmen
- zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten,
- zur Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie und
- zur sozialpädagogischen Begleitung.
Die Übernahme der Kosten für ausbildungsbegleitende Hilfen muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Dort erhalten Sie auch Informationen zu Bildungsträgern, die diese Leistungen anbieten.
5.2 Leistungen anderer Einrichtungen
Ausbildungsförderung für Schüler nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Die Förderung einer Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz hat zum Ziel, Kindern aus wirtschaftlich und sozial schlecht gestellten Familien eine ihrer Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung zu ermöglichen. Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.
Förderhilfen für Auslandsaufenthalte
Es besteht eine Vielzahl von Förderprogrammen, die eine Aus- oder Weiterbildung im Ausland unterstützen können. Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie unter "Förderprogramme für Auslandsaufenthalte (LL)".
Auch die Förderung einer Ausbildung im Ausland nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann in Betracht kommen.