Lebenslagen

Erben und Vererben

Im Falle einer Erbschaft stehen Angehörige und die im letzten Willen des Verstorbenen (das Gesetz spricht vom "Erblasser") bedachten Personen oder Institutionen oft vor vielen Fragen. Mit der Lebenslage "Erben und Vererben" wollen wir Ihnen einen Einblick in die Materie geben.

Individuelle erbrechtliche Konstellationen sind in der Regel sehr komplex. Lassen Sie sich am besten von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten. Bei spezifischen steuerrechtlichen Problemen empfiehlt sich auch eine Beratung durch einen Steuerberater oder die Landesfinanzbehörden.

Einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten des Vererbens gibt Ihnen das Kapitel über die "Erbfolge (LL)". Zweckmäßig ist es, sich zunächst einmal Klarheit darüber zu verschaffen, was geschieht, wenn Sie selbst keine Regelung treffen, und dann zu überlegen, wer Sie beerben soll. Das Kapitel informiert Sie beispielsweise über:

Im folgenden Kapitel werden Ihnen unter anderem mögliche Inhalte und Formen von Verfügungen von Todes wegen (LL) näher erläutert. Sie erfahren, worin sich das eigenhändige, öffentliche oder gemeinschaftliche Testament und der Erbvertrag unterscheiden, um Ihnen die Entscheidung für die richtige Form Ihrer Verfügung von Todes wegen zu erleichtern. Auch wird aufgezeigt, welche besonderen inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten Vermächtnisse und Auflagen bieten.

Als Erbe finden Sie im Kapitel über den "Erbfall (LL)" unter anderem Informationen darüber,

  • wann ein Erbschein erforderlich ist und wer diesen erteilt,
  • wie Sie eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen,
  • wie Sie eine letztwillige Verfügung anfechten können,
  • in welchem Umfang Erben haften und
  • welche Möglichkeiten es gibt, einen Nachlass zu sichern.

Sollten Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe benötigen, geben wir Ihnen Auskunft zu möglichen finanziellen Hilfen (LL) und wo Sie diese erhalten können.

Das Kapitel "Steuerliche Aspekte einer Erbschaft (LL)" richtet sich an Erblasser und Erben und enthält Informationen zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen Links zu Broschüren mit weiterführenden Informationen (LL) rund ums Erben und Vererben an.