Lebenslagen
Geburt
1. Schwangerschaft
1.3. Meldung an den Arbeitgeber
Um die Schutzbestimmungen des Mutterschutzes in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft, sobald Ihnen diese bekannt ist, und den mutmaßlichen Tag der Entbindung informieren.
Die Mitteilung der Schwangerschaft kann entweder mündlich oder schriftlich erfolgen.
Ihr Arbeitgeber kann unter Umständen ein Attest eines Arztes oder einer Hebamme mit dem voraussichtlichen Tag der Entbindung verlangen. Die dafür anfallenden Kosten müssen von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden, soweit sie nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.
Sollten Sie früher als geplant entbinden, melden Sie dies soweit möglich rechtzeitig Ihrem Arbeitgeber und Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Damit beugen Sie Problemen bei der Berechnung der Schutzfrist, dem Mutterschaftsgeld und dem Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld vor.