Lebenslagen
     Geburt
          3. Finanzielle und sonstige Hilfen

3.3. Steuererleichterungen

In diesem Kapitel finden Sie Informationen über steuerliche Freibeträge zur Betreuung und Erziehung, zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und zum Kinderfreibetrag.

Daneben ist es möglich, unter bestimmten Bedingungen, Kinderbetreuungskosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung in einer Höhe von bis zu maximal 1.500 Euro pro Kind geltend zu machen. Begünstigt sind sowohl Alleinerziehende als auch Eheleute. Das betreute Kind muss unter 14 Jahre alt sein oder (ohne Altersbegrenzung) wegen einer vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Die Kinderbetreuungskosten können Sie steuerlich geltend machen, soweit diese je Kind 1.548 Euro (bei nicht zusammenlebenden Elternteilen 774 Euro) pro Jahr übersteigen.

Voraussetzung ist, dass der Elternteil, bei dem das Kind seinen Wohnsitz hat, entweder erwerbstätig ist, sich in Ausbildung befindet, körperlich, geistig oder seelisch behindert oder über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten krank ist. Bei zusammenlebenden Eltern müssen die Voraussetzungen bei beiden Elternteilen vorliegen.

Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre " Steuertipps für Familien", die Sie auch bei Ihrem Finanzamt erhalten.