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Gewerbezulassung
Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen, dann müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Je besser Sie darauf vorbereitet sind (zum Beispiel durch eine Beratung mit Ihrem Steuerberater), desto reibungsloser verläuft die Anmeldung. Diese Lebenslage bietet Ihnen Informationen zu den unterschiedlichen Formen und Anforderungen, die an eine Gewerbezulassung in bestimmten Bereichen gestellt werden können.
Im ersten Kapitel "Gewerbeanmeldung und Gewerbeabmeldung (LL)" informieren wir Sie über die grundsätzlichen Voraussetzungen einer Gewerbean- und -abmeldung und was unter einer Reisegewerbekarte zu verstehen ist.
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Für manche Gewerbe ist aber eine Erlaubnis einzuholen, die an bestimmte Voraussetzungen fachlicher und persönlicher Art geknüpft sind. Im Kapitel "Erlaubnispflichtige Gewerbe (LL)" informieren wir Sie über die Anforderungen in diesem Bereich.
Neben den erlaubnispflichtigen Gewerben werden bestimmte Gewerbezweige besonders überwacht. Welche Gewerbe dieser so genannten "Überwachungspflicht" unterliegen, erläutern wir Ihnen im Kapitel "Überwachungspflichtige Gewerbe (LL)".
Im Kapitel "Handelsregister, Gewerberegister und Handwerksrolle (LL)" informieren wir Sie über die Notwendigkeit, Ihr Gewerbe beispielsweise in ein Handelsregister eintragen oder Ihre persönliche Ausübungsberechtigung eines Gewerbes oder Handwerks mit einer Eintragung in die Handwerkrolle nachweisen zu müssen.
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. Eine Checkliste zu den Formalitäten einer Unternehmensgründung steht Ihnen auf den Seiten von NewCome zur Verfügung.
Weitere Informationen bietet auch die Lebenslage "Unternehmensgründung (LL)".