Lebenslagen
Schule
1. Schulpflicht und Schularten
2. Hauptschule
Die Hauptschule vermittelt eine allgemeine Bildung. Die Haupt- und Werkrealschule orientiert sich an den Bildungsbedürfnissen und Bildungsansprüchen der Schüler, fördert Leistungsstärkere und -schwächere mit jeweils gezielten Maßnahmen, sichert die Kompetenzen in den Kulturtechniken und die Ausbildungsfähigkeit, steigert die Lern- und Schulmotivation und stabilisiert die Persönlichkeit der Schüler durch eine optimale pädagogische Förderung. Sie dauert entweder von Klasse 5 bis 9 (Hauptschule) oder von Klasse 5 bis 10 (Werkrealschule).
Abschluss nach der 9. Klasse
Mit bestandener Abschlussprüfung erwerben die Schüler den Hauptschulabschluss (LL).
Dieser Abschluss berechtigt
- zur Aufnahme einer Berufsausbildung (LL) in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie
- zum Übergang in ein- oder mehrjährige Berufsfachschulen (LL).
Abschluss nach der 10. Klasse
Mit bestandener Abschlussprüfung erwerben die Schüler einen mittleren Bildungsabschluss (Fachschulreife) (LL).
Dieser Abschluss berechtigt
- zur Aufnahme einer Berufsausbildung (LL) in einem anerkannten Ausbildungsberuf und in einem geregelten Ausbildungsgang,
- zum Übergang in ein- oder mehrjährige Berufsfachschulen (LL) sowie
- zum Übergang in ein- oder mehrjährige Berufskollegs (LL) und in die beruflichen Gymnasien (LL).
Eine Auflistung aller Hauptschulen in Baden-Württemberg finden Sie in unserem Behördenwegweiser unter "H", "Hauptschulen".
Sollte sich herausstellen, dass die Hauptschule nicht die geeignete Schulart für Ihr Kind ist, gibt es die Möglichkeit, in eine andere Schulart zu wechseln. Informationen hierzu finden Sie in dem Kapitel "Wechsel in eine andere Schulart (LL)".