4. Zweiter Bildungsweg
Der zweite Bildungsweg ermöglicht Erwachsenen, die schon berufliche Erfahrungen haben, auf freiwilliger Basis Schulabschlüsse nachzuholen. Hierzu bieten sich folgende Möglichkeiten:
- Abendrealschule (mittlere Reife)
- Abendgymnasium (mittlere Reife, Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife)
- Berufsaufbauschule (mittlere Reife)
- Einjähriges Berufskolleg (Fachhochschulreife)
- Kolleg (Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife)
- Technische Oberschule oder Wirtschaftsoberschule (fachgebundene Hochschulreife, allgemeine Hochschulreife)
Sonderformen
- Qualifizierte Berufstätige mit beruflicher Aus- und Fortbildung besitzen unter bestimmten Voraussetzungen ohne die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung die Qualifikation für ein Studium in einem ihrer beruflichen Aus- und Fortbildung fachlich entsprechenden Studiengang. Besteht keine fachliche Entsprechung, kann die Studienberechtigung durch eine Eignungsprüfung erworben werden.
- Berufstätige, die für ein bestimmtes Fachgebiet eine herausragende Befähigung besitzen, können, soweit sie keine schulische Studienberechtigung haben, über eine Begabtenprüfung die allgemeine Hochschulreife erlangen.