Lebenslagen

Sterbefall

Wo muss ich einen Sterbefall melden? Wie und wo soll der Verstorbene bestattet werden? Um Ihnen die notwendigen Behördenwege zu erleichtern, werden diese und andere Fragen hier beantwortet. In den folgenden Kapiteln finden Sie Informationen, die Ihnen Orientierung bieten sollen.

Hilfe und Unterstützung erhalten Sie unter anderem auch von karitativen Organisationen und Behörden. Scheuen Sie sich nicht, die Telefonseelsorge, kirchliche Einrichtungen oder den sozialen Dienst Ihrer Stadt oder Ihres Landratsamtes in Anspruch zu nehmen.

Im Kapitel "Anzeige des Sterbefalls (LL)" erfahren Sie, welche einzelnen Schritte Sie bei einem Sterbefall erledigen müssen. Unter anderem sind dies:

  • Ausstellung der Todesbescheinigung
  • Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt
  • Ausstellung einer Sterbeurkunde

Sollte eine Überführung (LL) der Leiche erforderlich sein, informiert Sie das gleichnamige Kapitel darüber, welche Unterlagen hierfür erforderlich sind und worauf zu achten ist. Insbesondere bieten wir Ihnen Hinweise zur Überführung im Inland, ins Ausland und aus dem Ausland.

In welcher Weise Bestattungen vorgenommen werden können, erfahren Sie im Kapitel "Bestattungsarten (LL)". Unterschieden wird dabei zwischen

  • Erdbestattung,
  • Feuerbestattung und
  • Seebestattung.

An wen Sie sich wenden müssen, um ein Grab auf dem Friedhof zu bekommen, darüber informiert das Kapitel "Friedhofs-/Grabwahl (LL)".

Bei der Vielzahl der Dinge, die es bei einem Sterbefall zu berücksichtigen gilt, hilft Ihnen außerdem unsere Checkliste zur Bestattung (LL).

In Deutschland besteht Bestattungspflicht und die Verpflichtung zur Durchführung einer Leichenschau. Bei einem Sterbefall sind die nächsten Angehörigen (in gesetzlich geregelter Reihenfolge) des Verstorbenen verpflichtet, die Leichenschau und die Bestattung zu veranlassen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses – sofern sie nicht selbst Erben sind – einfordern können.

Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls dazu nicht ausreicht, können die Angehörigen einen Antrag auf Sozialhilfe stellen.

Sie können ein Bestattungsunternehmen beauftragen, das die meisten der erforderlichen Formalitäten für Sie erledigen kann. Eine Vielzahl an Bestattungsunternehmen finden Sie beim Bundesverband deutscher Bestatter. Da nicht alle Bestattungsunternehmen Mitglied im Bundesverband sind, finden Sie weitere Unternehmen in Ihrem örtlichen Telefonbuch. Lassen Sie sich jedoch vor der Beauftragung die Preise für die angebotenen Dienstleistungen und den Gesamtpreis der Leistungen, die Sie beanspruchen wollen, erläutern.

Im Zusammenhang mit einem Sterbefall werden häufig Fragen zu den Themen "Organspende (VB)" und "Patientenverfügung (VB)" gestellt. Wie Sie einen Organspendeausweis erhalten und wo Sie weitere Auskünfte zu diesem Thema sowie Informationen zur Patientenverfügung erhalten, erfahren Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.