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2. Zugang zum Studium
Voraussetzung für ein Hochschulstudium ist, dass Sie die für das Studium erforderliche Qualifikation nachweisen können und keine Immatrikulationshindernisse vorliegen. Die Qualifikation für ein Hochschulstudium wird durch die Hochschulreife nachgewiesen. Nicht jede Hochschulzugangsberechtigung ermöglicht den Zugang zu allen Studiengängen. In der Regel ist auf dem Zeugnis vermerkt, ob der Abschluss nur für bestimmte Studiengänge, Hochschularten oder Bundesländer gilt.
Wie Sie die Hochschulreife erwerben können, erfahren Sie online unter www.studieninfo-bw.de.
- Allgemeine Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland sowie zum Studium an Berufsakademien. - Fachgebundene Hochschulreife
Die fachgebundene Hochschulreife (mit Nachweis einer Fremdsprache) berechtigt – je nach Schultyp, an dem sie erworben wird – zum Studium bestimmter Studiengänge an Hochschulen in Baden-Württemberg und zum Studium in bestimmten Ausbildungsbereichen von Berufsakademien. - Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife berechtigt nur zum Studium an den Fachhochschulen.Beachten Sie, dass Sie mit der Fachhochschulreife nicht jedes Fach an jeder Fachhochschule studieren können. Einige Fachhochschulstudiengänge erfordern mindestens die fachgebundene Hochschulreife. Außerdem besteht bei vielen Abschlüssen – insbesondere bei zweijährigen Berufskollegs – keine bundesweite Anerkennung. -
Eingeschränkter Hochschulzugang
Durch folgende Prüfungen kann die Befähigung zum Studium bestimmter Studiengänge in Baden-Württemberg erworben werden:-
Eignungsprüfung
- bei einer Pädagogischen Hochschule zum Studium für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
- für staatlich anerkannte Erzieher, Heilpädagogen, Arbeitserzieher, Heilerziehungspfleger und Erzieher der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung zum Studium in den Studiengängen Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder Heilpädagogik an einer Fachhochschule
- für Altenpfleger mit staatlicher Anerkennung, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern und Hebammen zum Studium in den Studiengängen für Pflegedienstleistung und Pflegepädagogik in der Kranken- und Altenpflege an einer Fachhochschule
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Begabtenprüfung
- für Bewerber ohne Reifezeugnis an einer Kunstakademie, einer Musikhochschule oder einer Fachhochschule für Gestaltung
Berufstätige, die für ein bestimmtes Fachgebiet eine herausragende Befähigung besitzen, können, soweit sie keine schulische Studienberechtigung haben, über eine Begabtenprüfung die allgemeine Hochschulreife erlangen.
Einzelheiten erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung "Hochschulzugang für Begabte ohne Hochschulreife (VB)".
- für Bewerber ohne Reifezeugnis an einer Kunstakademie, einer Musikhochschule oder einer Fachhochschule für Gestaltung
- Hochschulzugang für Berufstätige
Berufstätige mit einer besonderen Qualifikation können auch ohne die schulische Studienberechtigung (Hochschulreife) zum Studium an Hochschulen und Berufsakademien für einen Studiengang nach eigener Wahl zugelassen werden. In Baden-Württemberg ist dafür eine Eignungsprüfung notwendig. Einzelheiten erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung "Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulreife (VB)".
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Eignungsprüfung
Ausländische und andere Bildungsnachweise
Informationen über die Anerkennung anderer, insbesondere ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung (ausländische Zeugnisse) (VB)".
Weitere Informationen dazu und über die Anerkennung von Abschlüssen aus anderen Bundesländern oder von deutschen Staatsangehörigen aus dem Ausland finden Sie online unter www.studieninfo-bw.de.
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union müssen außerdem die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen.
Weitere Zugangsvoraussetzungen
Bei einigen Studiengängen ist neben der Hochschulzugangsberechtigung die Teilnahme an einer Eignungsprüfung (als Aufnahmeprüfung) oder an einem Eignungsfeststellungsverfahren erforderlich.
Eine Eignungsprüfung als Nachweis der besonderen Befähigung ist für folgende Studiengänge notwendig:
- Akademien der Bildenden Künste
- Hochschulen für Gestaltung
- Film- oder Popakademie
- Musikhochschulen
- pädagogischen Hochschulen für die Fächer Kunst und Musik
- Fachhochschulstudiengänge im Bereich Design und Gestaltung
- Kunst- und Musiktherapie
- Europäisches Studienprogramm für Betriebswirtschaft
Für das Studium des Faches "Sport" an Universitäten und pädagogischen Hochschulen ist eine Sporteingangsprüfung erforderlich. Für das Studium "Europalehramt" an den pädagogischen Hochschulen ist eine Spracheignungsprüfung erforderlich.
Für das Studium in einem Studiengang, der aufgrund seiner inhaltlichen Gestaltung besondere Anforderungen an die Studierenden stellt, können die Hochschulen ein Eignungsfeststellungsverfahren durchführen. Für eine Reihe von Studiengängen ist der Nachweis eines beruflichen Praktikums beziehungsweise einer abgeschlossenen Berufsausbildung Voraussetzung für die Zulassung zum Studium.
Informationen erhalten Sie in dem jeweiligen Onlineauftritt der Hochschule.
Fremdsprachliche Anforderungen
In einigen Studiengängen sind spezielle Sprachkenntnisse erforderlich, insbesondere Latein- oder Griechischkenntnisse.
Weitere Informationen hierzu finden Sie online unter www.studieninfo-bw.de.