Lebenslagen
Tierhaltung, Tiergesundheit und Tierschutz
2. Heimtierhaltung
2.3. Pferdehaltung
Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass die Haltung von Tieren ihren natürlichen Bedürfnissen und ihrer Art entsprechen muss. Für Pferde bedeutet das:
- täglich eine mehrstündige Bewegungsmöglichkeit (Pferde sind sehr bewegungsaktive Tiere)
- ausreichende Anregungen in Form von Umweltreizen
- Sozialkontakte mit anderen Pferden (Pferde sind Herdentiere)
Die naturähnlichste Form der Unterbringung von Pferden ist die Haltung in einer Gruppe, bei der die Tiere ständig Zugang zu einem Auslauf, aber auch zu einem Stall (Laufstall, Sonderform: Bewegungsstall) oder Unterstand (mit geeigneter Ausstattung, z.B. einem ausreichend großen, eingestreuten Liegebereich und abgetrennten Fressplätzen) haben.
Auch die Haltung in Einzelboxen, am besten in Außenboxen mit einem sogenannten Paddock, ist zulässig, sofern das Pferd genügend Bewegung erhält und ausreichender Kontakt zu anderen Pferden sichergestellt ist. Pferde brauchen Frischluft und Licht, deshalb ist die Haltung in Innenboxen eher ungünstig.
Zusätzlich zu der üblichen Bewegung (z.B. während der sportlichen Nutzung) sollten Pferde auch regelmäßig die Möglichkeit zum Weiden (am besten in einer festen Gruppe) haben.
Die dauerhafte Anbindehaltung von Pferden in sogenannten Ständern ist nicht tiergerecht. Seit Oktober 2005 ist diese Form der Unterbringung deshalb in Baden-Württemberg verboten.
Leitlinien zum Tierschutz in der Pferdehaltung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Sie enthalten detaillierte Bestimmungen (z.B. zu Pflege, Bewegung, Weidegang, Futter, Gestaltung des Stalles) sowie Richtlinien zur Bemessung von Liegeflächen und Stallgrößen.
Falls Sie Pferde zu sportlichen Zwecken ausbilden und nutzen, sollten Sie auch die Leitlinien " Tierschutz im Pferdesport" kennen und beachten.
Der Deutsche Tierschutzbund hat außerdem die Broschüre " Artgerechte Pferdehaltung" herausgegeben.