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1.2. Mietvertrag
Der Mietvertrag ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Mietvertrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sollten Sie sich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen.
Bestehen Sie in jedem Fall auf einem schriftlichen Mietvertrag mit den folgenden Mindestangaben:
- Name der Vertragsparteien
- genaue Bezeichnung des Mietobjekts (Adresse und genaue Lage innerhalb des Hauses)
- Höhe der vereinbarten Miete
- Beginn – und bei befristeten Mietverhältnissen auch Ende – des Mietverhältnisses
Bei Fragen zu Mietverträgen können Ihnen Rechtsanwälte ebenso wie verschiedene Organisationen und Verbände weiterhelfen. Den Mietvertrag sollten Sie vor Unterzeichnung auf jeden Fall sorgfältig und vollständig durchlesen und Fragen mit ihrem künftigen Vermieter zu klären versuchen.
Folgende Punkte bilden neben den oben genannten Mindestangaben den wesentlichen Rahmen des Mietvertrags:
- Größe und Ausstattung der Wohnung
- Nebenkosten und deren Abrechnungsmodus
- Höhe und Fälligkeit der Mietkaution
- Befristung und, soweit Abweichungen von den gesetzlich vorgesehenen Fristen zulässig sind, Kündigungsfristen
- weitere Verpflichtungen