5. Wohnungswechsel
Wenn Sie umziehen, Ihre alte Wohnung aber behalten, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung ist.
Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung, das heißt die Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnung(en) tatsächlich am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend benutzten Wohnung. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Personensorgeberechtigten benutzten Wohnung. In Zweifelsfällen ist Ihre Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Als Nebenwohnung (oder auch Zweitwohnung) wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.
Die Gemeinde, in der Ihre Nebenwohnung liegt, kann für diesen eine sogenannte Zweitwohnsitzsteuer erheben.
Weitere Informationen zum Wohnungswechsel finden Sie der Lebenslage "Umzug (LL)".