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Bildungsgutschein

EINLEITUNG

Die Agentur für Arbeit stellt für die berufliche Weiterbildung von Leistungsempfängern (Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II) sogenannte Bildungsgutscheine aus. Sie können einen Bildungsgutschein bei "Bildungsträgern" – zugelassene Träger Ihrer Wahl – eintauschen und dafür an einer zugelassenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.

Der Bildungsgutschein weist unter anderem aus:

  • Bildungsziel
  • zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer
  • Qualifizierungsschwerpunkte
  • regionalen Geltungsbereich
  • Gültigkeitsdauer, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss

Mit der Ausstellung des Bildungsgutscheins wird das Vorliegen der Voraussetzungen bescheinigt.

Grundsätzlich gilt der Bildungsgutschein an Ihrem Wohnort sowie an Orten, die Sie täglich bequem von zu Hause aus erreichen können (sogenannter Tagespendelbereich). Mit dem Aushändigen des Bildungsgutscheins sichert die Agentur für Arbeit Ihnen zu, dass sie auch die notwendigen Fahrtkosten übernimmt.

Weitere Informationen zur " Förderung der beruflichen Weiterbildung" finden Sie im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit.

ZUSTAENDIG

die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit

VORAUSSETZUNG

  • Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
  • Die Beratung hat bei Ihnen eine Weiterbildung als die "einzig zielführende Maßnahme" festgelegt.
    Wenn nach Ansicht Ihres Beraters bei der Agentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann oder es andere erfolgreichere Instrumente gibt, erhalten Sie keinen Bildungsgutschein.
  • Die Agentur für Arbeit hält die Wahrscheinlichkeit für groß, dass Sie mit Erreichen des (festgelegten) Bildungszieles wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.
  • Es ist wirtschaftlich nicht zumutbar, dass Sie die Weiterbildungsmaßnahme selbst finanzieren.
  • Sie können nachweisen, dass Sie in "erheblichem Umfang Eigeninitiativen entfaltet haben, um die Arbeitslosigkeit zu beenden".
  • Sie müssen die Anforderungen an die Vorbeschäftigungszeit erfüllen.
  • Die Bildungsmaßnahme und der Bildungsträger müssen zugelassen sein.

Bitte achten Sie darauf, dass der Kurs und der Anbieter der Weiterbildungsmaßnahme anerkannt sind und dass Sie mit dem Kurs Ihr festgelegtes Bildungsziel erreichen können.

ABLAUF

Wer bezugsberechtigt ist, bekommt seinen Bildungsgutschein persönlich von der Agentur für Arbeit ausgestellt. Üblicherweise geschieht dies im Rahmen eines Beratungsgespräches.

Zunächst wird ein sogenanntes "Profiling" durchgeführt. Stellt sich dabei heraus, dass Sie mit zusätzlichen Qualifikationen besser in Arbeit vermittelt werden können, werden Bildungsziel und Bildungsdauer entsprechend ausgewählt und auf dem Bildungsgutschein vermerkt.

Je besser Ihre Chance ist, nach einer entsprechenden Weiterbildung einen Arbeitsplatz zu finden, desto wahrscheinlicher händigt Ihnen der Arbeitsberater einen Bildungsgutschein aus, sofern die vorhandenen Haushaltsmittel der jeweiligen Agentur für Arbeit dies erlauben. Des Weiteren hilft Ihnen der Arbeitsberater, infrage kommende zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen beziehungsweise zugelassene Träger zu finden. Die Wahl des Kurses und des Trägers liegt jedoch bei Ihnen.

Informationen über zugelassene Maßnahmen enthält auch die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET.

Als Nachweis für die Zulassung einer Weiterbildungsmaßnahme kann der Träger ein Zertifikat einer fachkundigen Stelle beziehungsweise einen Zulassungsbescheid der Agentur für Arbeit vorlegen.

Den Bildungsgutschein können Sie innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme mit einem dem Bildungsgutschein entsprechenden Bildungsziel einlösen.

Um alles Weitere brauchen Sie sich nicht zu kümmern: Der Bildungsträger bestätigt auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in den Kurs und informiert die Agentur für Arbeit darüber. Die Agentur für Arbeit überprüft dann, ob der von Ihnen ausgewählte Kurs mit den Voraussetzungen auf dem Bildungsgutschein übereinstimmt beziehungsweise ob Sie die Zugangsvoraussetzungen für den Kurs erfüllen.

Während der Dauer der Fortbildung erhalten Sie weiterhin Geldleistungen der Agentur für Arbeit und gegebenenfalls die Erstattung der entstehenden Fahrtkosten.

Krankheitszeiten während einer Maßnahme müssen sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem Bildungsträger mitgeteilt werden.

Vermittlungsangebote der Agentur für Arbeit müssen auch während der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme wahrgenommen werden, da die Vermittlung einer Arbeitsstelle höchste Priorität hat.

Nach Beendigung der Weiterbildung findet in der Regel ein weiteres Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner statt, um die weiteren Schritte der Arbeitsuche festzulegen.

FRIST

Die Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheins beträgt in der Regel einen Monat, längstens drei Monate. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums nicht mit Ihrer Weiterbildung beginnen, verfällt der Gutschein. Die Agentur für Arbeit kann Ihnen dann einen neuen ausstellen.

Wichtig ist, dass die geplante Bildungsmaßnahme in dem Gültigkeitszeitraum des Bildungsgutscheines beginnt.

SONSTIGES

Damit die Erstattung der Fahrtkosten zeitnah bewilligt werden kann, reichen Sie bitte die von der Agentur für Arbeit ausgehändigten Formulare rechtzeitig vor Beginn bei der Agentur für Arbeit ein.

RECHTSGRUNDLAGE

§ 85 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Anforderung an Maßnahmen)