Hundesteuerabmeldung
EINLEITUNG
Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, müssen Sie Ihren Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden.
ZUSTAENDIG
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
ABLAUF
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung Ihres Hundes können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung.
UNTERLAGEN
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
FRIST
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
KOSTEN
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer zurück.
SONSTIGES
Bei der Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben.
RECHTSGRUNDLAGE
§ 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) i.V.m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde