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Kampfmittelbeseitigung

EINLEITUNG

Reste von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg sind beispielsweise Granaten oder Bomben, die abgeworfen wurden, aber nicht explodiert sind. Diese müssen sachgemäß entfernt werden, da das Grundstück sonst nicht gefahrlos genutzt werden kann.

ZUSTAENDIG

für die Kampfmittelbeseitigung in ganz Baden-Württemberg: das Regierungspräsidium Stuttgart

ABLAUF

Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung und die Beseitigung vorhandener Kampfmittel erfolgen nur auf Antrag des Grundstückseigentümers.

Das Antragsformular und nähere Informationen zur Kampfmittelbeseitigung in Baden-Württemberg finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien.

KOSTEN

Die anfallenden Kosten für die Beratung, Suche und Bergung der Kampfmittel müssen Sie als Grundstückseigentümer alleine tragen. Die Kosten für die Entschärfung, für den Transport und für die endgültige Vernichtung der Kampfmittel werden vom Land übernommen.

RECHTSGRUNDLAGE

Verwaltungsvorschrift über die Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes