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Kurzzeitkennzeichen

EINLEITUNG

Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug Prüfungs-, Probe- beziehungsweise Überführungsfahrten durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen. Es beginnt mit der Nummer "04".

Das Kennzeichen ist für maximal fünf Kalendertage einschließlich des Tages der Zuteilung gültig. Eine Zuteilung, bei der der Beginn der Geltungsdauer in der Zukunft liegt, ist nicht möglich.

ZUSTAENDIG

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen oder wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen oder wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt

VORAUSSETZUNG

Das Fahrzeug ist nicht zugelassen, aber verkehrssicher.

ABLAUF

Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

Außerdem erhalten Sie von der Zulassungsbehörde einen besonderen Fahrzeugschein, den Sie ausfüllen müssen.

Die Kennzeichenschilder können Sie während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichenschilder werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt.

UNTERLAGEN

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
    • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart
  • Versicherungsbestätigung

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie von einer Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

KOSTEN

  • 10,20 Euro
  • gegebenenfalls zusätzlich 0,30 Euro bei der Verwendung von Klebesiegeln

RECHTSGRUNDLAGE

§ 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten)