Markenanmeldung
UNTERTITEL
Antrag auf Eintragung einer Marke
EINLEITUNG
Marken sind Zeichen, mit deren Hilfe Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterschieden werden können.
Um wirksam verhindern zu können, dass Konkurrenzunternehmen Ihre Marken verwenden und so vielleicht auf Ihre Kosten Gewinn erzielen, sollten Sie Ihre Marken anmelden und eintragen lassen.
Sie sollten sorgfältig entscheiden, welche Waren und Dienstleistungen Ihre Marke schützen soll.
ZUSTAENDIG
das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München
ABLAUF
Das ausgefüllte Formular "Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register" und die erforderlichen Unterlagen müssen Sie beim DPMA in Papierform oder elektronisch einreichen sowie eine Anmeldegebühr zahlen. Nähere Informationen darüber, wie die elektronische Anmeldung funktioniert, finden Sie auf den Seiten des DPMA.
Nachdem Ihr Antrag beim DPMA eingegangen ist, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung mit den wesentlichen Daten und dem behördlichen Aktenzeichen.
Wenn Sie die Anmeldegebühren gezahlt haben, prüft das DPMA, ob einer Eintragung der Marke keine absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen (z.B. ob sie nicht gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstößt). Es wird nicht geprüft, ob es im Register bereits Marken gibt, die mit der beantragten identisch oder ihr sehr ähnlich sind.
Ist Ihre Anmeldung mangelhaft, werden Sie zu einer Stellungnahme und eventuell zur Vervollständigung der Anmeldung aufgefordert. Wenn Ihre Anmeldung vollständig ist und nichts gegen eine Eintragung der Marke spricht, wird die Marke eingetragen. Mit dem Tag der Eintragung wird der Markenschutz wirksam. Die Eintragung wird noch zusätzlich im Markenblatt veröffentlicht.
Nachdem die Marke eingetragen wurde, können Inhaber älterer Markenrechte drei Monate lang Einspruch gegen Ihre Marke erheben, wenn sie meinen, durch Ihre Marke in ihren Rechten verletzt zu werden. Das bedeutet, dass eine eingetragene Marke auch wieder gelöscht werden kann.
Sie haben auch die Möglichkeit, ein beschleunigtes Verfahren zu beantragen, das bereits nach drei bis vier Monaten abgeschlossen wird. Dafür wird allerdings eine gesonderte Gebühr erhoben.
Schutzrechte können von jedem selbst angemeldet werden. Es ist Ihnen überlassen, zu entscheiden, ob Sie die Hilfe eines Patentanwalts in Anspruch nehmen. In vielen Fällen ist es empfehlenswert, einen Anwalt hinzuzuziehen. Wenn Sie nicht über einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, müssen Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen.
Über die Internetseiten der Patentanwaltskammer können Sie einen Patentanwalt in Ihrer Nähe suchen.
UNTERLAGEN
vier übereinstimmende grafische Darstellungen der Marke (außer bei Wortmarken)
Eine genaue Ausfüllanleitung für das Antragsformular finden Sie im Merkblatt "Wie melde ich eine Marke an?" des DPMA.
FRIST
Sie müssen die Anmeldegebühren innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung der Anmeldung vollständig zahlen, da Ihre Markenanmeldung ansonsten als zurückgenommen gilt.
Der Markenschutz endet zehn Jahre nach dem Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Danach können Sie Ihre Marke durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr beliebig oft um zehn Jahre verlängern lassen. Bei der Verlängerung müssen Sie angeben, ob Sie die Marke unverändert oder verändert verlängern lassen wollen.
KOSTEN
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Anmeldegebühr
- bei schriftlicher Anmeldung: 300 Euro
- bei elektronischer Anmeldung: 290 Euro
- für eine beschleunigte Prüfung: zusätzlich 200 Euro
- Verlängerungsgebühr: 750 Euro
Die Anmeldegebühr gilt für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Für jede weitere Waren- oder Dienstleistungsklasse fällt eine zusätzliche Gebühr von 100 Euro an. Nähere Informationen enthält das Kostenmerkblatt des DPMA.
RECHTSGRUNDLAGE
§§ 32 – 47 Markengesetz (MarkenG) (Eintragungsverfahren, Verlängerung)