Mehrlingsgeburtenprogramm
EINLEITUNG
Mit einer Mehrlingsgeburt wächst die psychische, physische und finanzielle Belastung einer Familie. Familien mit Mehrlingsgeburten ab Drillingen (ab 1. Januar 2002) können in Form einer einmaligen finanziellen Hilfe des Landes Baden-Württemberg Unterstützung erhalten. Der Zuschuss ist steuerfrei und unpfändbar.
ZUSTAENDIG
die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
VORAUSSETZUNG
- Mehrlingsgeburt ab Drillingen
- die Personensorgeberechtigten müssen zum Zeitpunkt der Geburt der Kinder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben
ABLAUF
Der Zuschuss wird auf schriftlichen Antrag hin gewährt. Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.
Den Antrag können Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt (zur Weiterleitung an die L-Bank) abgeben oder direkt der L-Bank zusenden.
UNTERLAGEN
Geburtsurkunden der Kinder (falls noch nicht durch Bundeserziehungs- beziehungsweise Elterngeldantrag belegt)
FRIST
Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt/Inobhutnahme der Kinder gestellt werden.
KOSTEN
Sie erhalten einen einmaligen, einkommensunabhängigen Zuschuss von 2.500 Euro je Kind.