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Saisonkennzeichen

EINLEITUNG

Saisonkennzeichen sind beispielsweise für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen.

Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens zwei bis maximal elf Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten (Betriebszeitraum). Außerhalb des Betriebszeitraums muss das Fahrzeug abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen, also auf privaten Grundstücken (z.B. in einer Garage) stehen.

Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt (z.B. 05/11 – als Bruchzahl geschrieben – bedeutet, dass das Fahrzeug von Mai bis November benutzt werden darf). Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes.

ZUSTAENDIG

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen oder wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen oder wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt

VORAUSSETZUNG

Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro liegt es im Ermessen der Zulassungsbehörde, ob sie das Fahrzeug zulässt oder nicht.

Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

ABLAUF

Sie müssen den Antrag auf Erteilung des Saisonkennzeichens bei der Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Saisonkennzeichens informiert.

Wenn Sie das Saisonkennzeichen als Wunschkennzeichen (VB) wollen, kann diese Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

Das Fahrzeug ist der Zulassungsbehörde vorzuführen, wenn sie nicht darauf verzichtet.

Die Kennzeichenschilder können Sie während der Erteilung des Saisonkennzeichens herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Saisonkennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Haupt- und Abgasuntersuchung (LL) (HU und AU) und den Zulassungsbezirk versehen.

UNTERLAGEN

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug (Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, notwendig seit 1. Juli 2007)
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
    • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei Firmen: zusätzlich
    • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Versicherungsbestätigung mit Angabe des Saisonzeitraumes
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief beziehungsweise Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
  • gegebenenfalls Bescheinigung über die vor dem 1. Oktober 2005 erfolgte Abmeldung/Stilllegung
  • Bescheinigung über die gültige Abgasuntersuchung (AU) und letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige Kennzeichen
  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit (VB), aufgrund des Nachweises in ihrem Ausweis müssen sie keine Einzugsermächtigung einreichen.

In bestimmten Ausnahmefällen ist es außerdem möglich, einen " Antrag auf Befreiung vom Lastschrift-Einzugsverfahren" zu stellen. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, können Sie direkt im Antragsformular nachlesen.

Darüber hinaus stellt Ihnen das Portal der Finanzämter in Baden-Württemberg mit dem Infoblatt " Lastschrifteinzug als Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs" weitere Informationen zum Thema zur Verfügung.

Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder (jedoch kein neues Kennzeichen, das heißt keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination) für das Fahrzeug.

KOSTEN

  • 26,80 Euro
  • für ein Wunschkennzeichen: zusätzlich
    • 10,20 Euro beziehungsweise
    • 12,80 Euro bei Vorabreservierung
  • gegebenenfalls zusätzlich 0,30 Euro bei der Verwendung von Klebesiegeln

RECHTSGRUNDLAGE