=> Verfahren - Auswahl

Seebestattung

EINLEITUNG

Bei einer Seebestattung wird nach der Einäscherung die Urne außerhalb der Dreimeilenzone dem Meer übergeben.

Da Seebestattungen nur für Urnen vorgenommen werden, gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Feuerbestattung (VB).

ZUSTAENDIG

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat

ABLAUF

Die Erlaubnis zur Feuerbestattung (als Voraussetzung für die Seebestattung) erteilt die Gemeinde des Einäscherungsortes. Diese stellt auch die Ausnahmegenehmigung aus, die Sie benötigen, um die Urne auf See bestatten zu lassen.

Die Erlaubnis, die Urne dem Meer zu übergeben, wird von der Gemeinde erteilt, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat.

UNTERLAGEN

Die Erlaubnis zur Feuerbestattung als Voraussetzung für die Seebestattung kann nur erteilt werden, wenn folgende Unterlagen vorliegen:

  • ausdrückliche Verfügung des Verstorbenen oder – falls eine solche nicht vorliegt – der nächsten Verwandten
  • Todesbescheinigung oder Sterbeurkunde (bei Sterbefällen außerhalb des Landes Baden-Württemberg)
  • Bescheinigung der Gemeinde des Sterbeorts, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bekannt sind
  • Bescheinigung eines zuständigen Arztes, dass er bei der Untersuchung der Leiche keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt hat

Die Untersuchung der Leiche ist von einem anderen Arzt als demjenigen, der die Leichenschau durchgeführt hat, vorzunehmen. Über die insoweit zuständigen Ärzte können die Landratsämter und die Stadtverwaltungen der Stadtkreise Auskunft geben, die für den Sterbeort beziehungsweise Einäscherungsort zuständig sind.

KOSTEN

Die Gebühren beziehungsweise Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

SONSTIGES

Wurde ein Bestattungsunternehmen mit der Organisation der Seebestattung beauftragt, werden die erforderlichen Genehmigungen für die Beisetzung einer Urne auf See von diesem eingeholt.

RECHTSGRUNDLAGE