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Statistikinformationen

EINLEITUNG

Als einer der größten öffentlichen Dienstleister in Sachen Information in Baden-Württemberg bietet das Statistische Landesamt zu fast allen Themenbereichen Zahlen und Fakten im Internet an.

Wenn Sie Fragen zur Lohn- und Preisentwicklung, zum Thema Gesundheit und Bildung, zur Bevölkerungsentwicklung oder zum Umweltschutz haben oder Informationen zu den Themen Aufträge, Produktion und Absatz der Wirtschaft, Steuern, zu Finanzen privater und öffentlicher Haushalte suchen, finden Sie alle wichtigen Daten hierzu übersichtlich beim Statistischen Landesamt für Sie aufbereitet.

Diese Informationen können Sie im Online-Auftritt des Statistischen Landesamtes aufgeteilt nach Themenbereichen abfragen. Die Themen im Einzelnen:

  • Fläche, Bevölkerung
  • Bildung, Kultur
  • Gesundheit, Soziales, Rechtspflege
  • Wahlen
  • Volkswirtschaft, Konjunktur, Preise
  • Erwerbstätigkeit
  • Landwirtschaft
  • Industrie, Bauwirtschaft, Handwerk
  • Dienstleistungen
  • Öffentliche Finanzen, öffentlicher Dienst
  • Umwelt, Verkehr, Energie

Die Aufgaben einer Informationsdienstleistungsbehörde nimmt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg gemeinsam mit den anderen Statistischen Landesämtern, den kommunalen Statistikämtern, dem Statistischen Bundesamt und dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) wahr.

ZUSTAENDIG

das Statistische Landesamt Baden-Württemberg

ABLAUF

Über die Startseite des Online-Dienstes können Sie Ihren Themenbereich anklicken und werden zu speziell aufbereiteten Informationen geführt. Diese gliedern sich in jedem der Themenbereiche in folgende Rubriken:

  • Auf einen Blick
  • Landesdaten
  • Regionaldaten
  • Analysen/Prognosen
  • Pressemitteilungen
  • Erläuterungen
  • Veröffentlichungen
  • Links

KOSTEN

Verfügbare Informationen werden im Internet in der Regel kostenlos zu Verfügung gestellt. Anfragen, die ohne großen Arbeitsaufwand beantwortet werden können, sind in der Regel ebenfalls kostenlos und fallen unter die "Kleinbetragsregelung".

Sollten Sie allerdings besondere Informationen benötigen, die einen besonderen Arbeitsaufwand erfordern, können Kosten entstehen. Generell richten sich die Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührenverordnung. Diese enthält neben der erwähnten "Kleinbetragsregelung" weitere Gebührenbefreiungs- und Freibetragsregelungen.

So wird zum Beispiel den Kommunen ein Gebührenfreibetrag von 500 Euro pro Kalenderjahr eingeräumt. Studierende und Schüler erhalten eine Gebührenermäßigung von 50 Prozent.

Insbesondere wenn es sich um spezielle Datenzusammenstellungen oder Auswertungen handelt, fallen Gebühren an. In diesen Fällen erhält der Kunde zuvor einen Kostenvoranschlag des Statistischen Landesamtes.

RECHTSGRUNDLAGE

  • Landesstatistikgesetz
  • Bundesstatistikgesetz