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Trinkwasseruntersuchung

EINLEITUNG

Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, dass nur einwandfreies Trinkwasser an den Verbraucher geliefert wird. Es dürfen keine Krankheitserreger oder Schadstoffe in gefährlichen Mengen enthalten sein.

Das Trinkwasser kann jedoch auch durch die Rohre verunreinigt werden. Für die Qualität der Rohrleitungen und damit auch für deren Instandsetzung ist der jeweilige Hausbesitzer beziehungsweise der Vermieter zuständig.

Wenn Sie den Verdacht haben, Ihr Trinkwasser könnte verunreinigt sein, sollten Sie sich mit Ihrem Wasserversorgungsunternehmen, mit dem sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage (z.B. dem Hausbesitzer) oder mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen. Hinweise können Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Wassers sein.

Bei Hinweisen auf Verunreinigungen muss das Wasserversorgungsunternehmen oder der sonstige Inhaber der Wasserversorgungsanlage dem Problem, gegebenenfalls durch eigene Untersuchungen, nachgehen. Bei begründeten Beschwerden kann auch das Gesundheitsamt eine amtliche Trinkwasseruntersuchung durchführen.

Um festzustellen, wodurch eventuelle Verunreinigungen entstehen (z.B. durch Hilfsstoffe bei der Trinkwasseraufbereitung oder durch Ablagerungen in Rohren), kann das Trinkwasser chemisch untersucht werden. Die in Baden-Württemberg anerkannten Trinkwasserlaboratorien werden vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum im Internet veröffentlicht. Sie können Ihr Trinkwasser dort auf eigene Kosten untersuchen lassen.

ZUSTAENDIG

  • das Wasserversorgungsunternehmen
  • der sonstige Inhaber der Wasserversorgungsanlage (z.B. der Hausbesitzer)
  • das Gesundheitsamt

Zuständiges Gesundheitsamt ist,

  • das Landratsamt
  • wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung
  • wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises

ABLAUF

Wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht persönlich, schriftlich oder telefonisch an das Wasserversorgungsunternehmen, an den sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage (z.B. den Hausbesitzer) oder das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt. Sie sollten vor allem Farbe, Geschmack und Geruch beziehungsweise die allgemeine Beschaffenheit (z.B. Schaumbildung) des Wassers genau beschreiben können, da dies für die Experten schon ein erster Hinweis auf die Art der Verunreinigungen sein kann.

Auf Ihre Beschwerde hin kann ein Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen. Diese wird im Labor einer genauen sensorischen und chemischen Analyse unterzogen.

KOSTEN

Amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde sind für den Beschwerdeführer in der Regel kostenfrei. Näheres erfahren Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.

RECHTSGRUNDLAGE

Trinkwasserverordnung