Vermittlungsgutschein
EINLEITUNG
Die Agenturen für Arbeit beraten, vermitteln und gewähren finanzielle Hilfen mit dem Ziel, die Aufnahme einer Beschäftigung zu fördern.
Sollte die Vermittlung durch die Agentur für Arbeit nach sechswöchiger Arbeitslosigkeit (mit Anspruch auf Arbeitslosengeld) nicht erfolgreich verlaufen sein, haben Sie einen Anspruch auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins.
Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen oder mehrere private Arbeitsvermittler Ihrer Wahl einschalten und seine/ihre Dienste in Anspruch nehmen.
Jeder private Vermittler, der bereit ist, für Sie als Gutscheinbesitzer tätig zu werden, ist verpflichtet, mit Ihnen einen schriftlichen Vermittlungsvertrag zu schließen, aus dem insbesondere die Vermittlungsvergütung hervorgeht. Diese darf den im Gutschein festgelegten Höchstbetrag von 2.000 Euro nicht überschreiten. Ist die Vermittlung erfolgreich, wird die Vermittlungsvergütung kraft Gesetzes bis zur Auszahlung des Gutscheins durch die Agentur für Arbeit an den Vermittler gestundet.
ZUSTAENDIG
die Agentur für Arbeit
VORAUSSETZUNG
- Anspruch auf Arbeitslosengeld (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch) und
- fehlende Vermittlungsmöglichkeiten
- nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb einer Frist von drei Monaten oder
- während beziehungsweise nach Teilnahme an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM)
In die Frist der drei Monate werden Zeiten nicht eingerechnet, in denen Sie an Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen sowie an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (im Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) teilgenommen haben. Die Dreimonatsfrist verlängert sich also um solche Zeiten.
Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, können Sie ebenfalls einen Vermittlungsgutschein beantragen.
ABLAUF
Den Vermittlungsgutschein können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich, schriftlich (Brief, Fax), elektronisch (E-Mail) oder telefonisch unter Angabe Ihrer Kundennummer beantragen.
Das Muster eines Vermittlungsgutscheins finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
Mit dem Vermittlungsgutschein verpflichtet sich die Agentur für Arbeit, den Vergütungsanspruch eines von Ihnen eingeschalteten Vermittlers, der Sie in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich und einer Dauer von mindestens drei Monaten vermittelt hat, zu erfüllen.
Fragen Sie Ihre private Arbeitsvermittlung, ob Firmen aus den für Sie infrage kommenden Bereichen zu ihren Kunden gehören.
FRIST
Der Vermittlungsgutschein gilt für einen Zeitraum von drei Monaten. Danach erhalten Sie auf Wunsch einen neuen Gutschein, wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung noch erfüllt sind.
KOSTEN
Durch die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins entstehen Ihnen keine Kosten.
Kommt durch eine private Vermittlung innerhalb der drei Monate ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Inland mit einer vorgesehenen Dauer von mindestens drei Monaten und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden zustande, erhält der private Arbeitsvermittler die erste Rate in Höhe von 1.000 Euro (nach einer Dauer des Beschäftigungsverhältnisses von sechs Wochen) ausgezahlt. Der Restbetrag wird nach einer sechsmonatigen Dauer geleistet.
Wurde lediglich ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Dauer von drei bis unter sechs Monaten vermittelt, werden einmalig nur 1.000 Euro nach sechs Wochen Dauer der Beschäftigung gezahlt.
Der Vermittler hat nur dann Anspruch auf die Vermittlungsvergütung, wenn infolge seiner Vermittlung ein Arbeitsvertrag zustande kommt. Er darf keine Vorschüsse auf die Vergütung verlangen oder entgegennehmen.
SONSTIGES
Weitere Informationen zum Vermittlungsgutschein bietet die Broschüre " Vermittlungsgutschein Hinweise für Arbeitsuchende".