Vorsorgeregister
EINLEITUNG
Falls Sie eine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, ist es sinnvoll, diese registrieren zu lassen.
Sollte der Vorsorgefall sehr plötzlich eintreten und Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht die Möglichkeit, über das Zentrale Vorsorgeregister zu klären, ob es eine Vorsorgevollmacht gibt. Wenn Sie dazu Angaben gemacht haben, kann das Gericht auch erfahren, wo die Vorsorgevollmacht aufbewahrt wird.
Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer werden bestimmte Daten über die Vorsorgevollmacht elektronisch erfasst. Folgende Daten können in das Register eingetragen werden:
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Daten des Vollmachtgebers:
- Familien-, Geburts- und Vornamen
- Geschlecht
- Geburtsdatum und -ort
- Anschrift
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Daten des Bevollmächtigten:
- Familien-, Geburts- und Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Telefonnummer
- Datum, an dem die Vollmachtsurkunde errichtet wurde
- Aufbewahrungsort der Vollmachtsurkunde
- Angaben, zu welchem Zweck die Vollmacht erteilt wurde
(Vermögensangelegenheiten, Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge, Angelegenheiten der Aufenthaltsbestimmung, sonstige persönliche Angelegenheiten) - Angaben über besondere Anordnungen und Wünsche
Das Zentrale Vorsorgeregister verwahrt nicht das Schriftstück, in dem die Vorsorgevollmacht erklärt wurde. Es erhält auch keine Abschrift der Vollmacht beziehungsweise keine detaillierte Kenntnis über ihren Inhalt.
ZUSTAENDIG
die Bundesnotarkammer – Zentrales Vorsorgeregister
VORAUSSETZUNG
Die Registrierung im Vorsorgeregister ersetzt nicht die Vorsorgevollmacht an sich. Die Erstellung (und gegebenenfalls Beglaubigung oder Beurkundung) einer Vorsorgevollmacht muss daher vor der Registrierung erfolgen.
Das Justizministerium bietet auf seinen Internetseiten die Broschüre " Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" an, in der auch Musterformulare für die Vorsorgevollmacht und für eine Kontovollmacht enthalten sind.
ABLAUF
Sie können Ihre Vorsorgevollmacht auf dem Postweg oder über das Internet registrieren lassen. Füllen Sie dazu das Datenformular für Privatpersonen sowie gegebenenfalls das Zusatzformular PZ aus (wenn Sie weitere Bevollmächtigte/vorgeschlagene Betreuer eintragen wollen) und senden Sie es an die im Formular angegebene Adresse beziehungsweise füllen Sie den Onlineantrag aus.
Sie können die Registrierung aber auch von institutionellen Nutzern (z.B. Notaren, Rechtsanwälten, Betreuungsvereinen und -behörden) vornehmen lassen.
KOSTEN
Für die Registrierung im Vorsorgeregister fallen unterschiedlich hohe Kosten an. Eine genaue Auflistung der Kosten finden Sie auf den Internetseiten des Zentralen Vorsorgeregisters.