Verlässliche Grundschule

Kommunalen Betreuungsangebote außerhalb des Unterrichts an den örtlichen Schulen

Allgemeine Informationen über die Betreuungsangebote:

Betreuung im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ für Grundschüler (Kernzeitbetreuung)

Mit Beginn des Schuljahres 2000/2001 wurde die „Verlässliche Grundschule“ in Baden-Württemberg eingeführt. Darunter versteht man verlässliche Unterrichtszeiten, Optimierung des Stundenplans und Einführung von festen Unterrichtsblöcken am Vormittag und ein bedarfsorientiertes Betreuungsangebot außerhalb der Unterrichtszeit – also vor und nach dem stundenplanmäßigen Unterricht.

Bereits seit dem Schuljahr 1991/92 bietet die Gemeinde Oftersheim eine tägliche Betreuung im Rahmen der Kernzeitbetreuung an. Im Schuljahr 2003/04 wurde die Betreuungszeit von 7:30 bis 13:30 Uhr erweitert. Das Angebot wird im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ in diesem Schuljahr sowie in den kommenden Schuljahren fortgeführt in der Zeit von 7:30 bis 9:00 Uhr und von 12:00 bis 14:00 Uhr.

Die Betreuung findet sowohl an der Friedrich-Ebert-Grundschule (FES) als auch an der Theodor-Heuss-Schule (THS) während des Schulbetriebs statt.

Den Schülerinnen und Schülern werden im Rahmen der Betreuung altersgemäße und sinnvolle Aktivitäten angeboten. Während die Kinder vor und nach dem Unterricht von Fachkräften betreut werden, können sie in dieser Zeit in eigens für sie eingerichteten Zimmern spielen, basteln und malen. In der Betreuungszeit wird nicht unterrichtet und es findet keine Hausaufgabenbetreuung statt, vielmehr stehen spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten im Vordergrund. Ein Mittagstisch wird nicht angeboten.

Benutzungsgebühren/Elternbeiträge für die Kernzeitbetreuung ab 01.09.2021

  • Maximale Benutzungsgebühr bei täglicher Inanspruchnahme:

  • 85,00 €/Monat - bei der Nutzung an allen Wochentagen den kompletten Monat.

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  • Maximale Benutzungsgebühr bei Inanspruchnahme des Betreuungsangebots an einzelnen Tagen: 

  • 17,00 €/Tag/Monat - bei der Nutzung einzelner Wochentage.

Haben Sie beispielsweise nur die Betreuung für Montags in Anspruch genommen, so zahlen Sie nur den Wochentag Montag, d.h. monatlich 17,00 €. Wenn Sie dazu ferner beispielsweise die Kernzeitbetreuung am Donnerstag benötigen, so würden Sie zwei Wochentage bezahlen; demnach läge der monatliche Zahlbetrag bei 34,00 €.

Wenn Sie nähere Auskünfte oder weitergehende Informationen (z.B. über Anmeldung, Gruppenstärke, Kosten) zur Kernzeitbetreuung wünschen, schauen Sie doch einmal bei der Kernzeitbetreuung an einer unserer beiden örtlichen Schulen vorbei. Unsere Betreuungskräfte sind gerne für Sie da.

Informationsmaterial und Anmeldeunterlagen erhalten Sie selbstverständlich auch im Rathaus.

Telefon: 06202/597-129, E-Mail: schulen@oftersheim.de

 

Ferienbetreuung an der Friedrich-Ebert-Schule für Schüler beider Schulen

Zusätzlich gibt es für die Schülerinnen und Schüler beider Schulen die Möglichkeit der Ferienbetreuung. Die Ferienbetreuung findet an 7 Wochen im Jahr täglich von 7:30 bis 14:00 Uhr an einer der beiden Grundschulen statt, davon 3 ½ Wochen in den Sommerferien und 3 ½ Wochen nach Bedarf in den verbleibenden Schulferien. In den Weihnachtsferien und während der Feiertage in den Ferien findet grundsätzlich keine Betreuung statt.

In dieser Zeit wird den Kindern einiges geboten, u.a. Basteln, Spielen und Ausflüge. Termine und Anmeldungen können Hauptamt des Rathauses bei Frau Heider oder bei den Kernzeitbetreuer/innen der jeweiligen Schule erhältlich.

Benutzungsgebühren/Elternbeiträge für die Ferienbetreuung ab 01.09.2021:

Maximale Benutzungsgebühr für die Ferienbetreuung von 7:30 bis 14:00 Uhr (Zeitmodell 1): 60,00 €/Woche.

Maximale Benutzungsgebühr für die Ferienbetreuung von 7:30 bis 17:00 Uhr (Zeitmodell 2): 85,00 €/Woche.

Zusätzlich gibt es für alle Betreuungsangebote, mit Ausnahme des Mittagstischs, eine soziale Staffelung der Benutzungsgebühren, die nach dem Einkommen der Eltern bzw. des allein erziehenden Elternteils, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, bemessen wird. Ermäßigungen sind gegen Nachweis möglich.

Einzig in den Sommerferien ist bei einem Ferienstart bzw. -ende in der Wochenmitte die tageweise Abrechnung (10,00€/Tag bzw. 17,00€/Tag) möglich. Gesetzliche Feiertage während der Ferien fallen nicht unter diese Regel. Während der Feiertage besteht jedoch keine Betreuung.

Die Antragsformulare für die Ferienbetreuung erhalten Sie im Rathaus, EG, Zimmer 13 oder können Sie unten anklicken und ausdrucken.

 

Alles auf einen Blick und/oder zum Ausdrucken: