Hinweis des Friedhofsamtes
Infolge der frühlingshaften Witterung der letzten beiden Wochen steht ab sofort wieder Wasser für die Pflege der Gräber zur Verfügung. Es sind ca. 80 Gießkannen teils mit Aufsätzen zur Wasserverteilung vorhanden. Im Interesse der Allgemeinheit werden die Benutzer um pflegliche Behandlung gebeten. Leider wurde in den vergangenen Jahren immer wieder festgestellt, dass die Aufsätze heruntergenommen, verlegt oder gar unerlaubterweise mitgenommen wurden. Nachbenutzer hatten dann ihre Probleme, die durch gemeinschaftsbewusstes Denken und Handeln vermieden werden könnten. Immer wieder beklagen sich Friedhofsbesucher über das Befahren der Wege auf dem Friedhof durch Fahrradfahrer. Wir bringen deshalb nochmals die Bestimmungen in unserer Friedhofsatzung in Erinnerung, wonach das Befahren der Wege, ausgenommen mit Kinderwagen oder Rollstühlen, nicht gestattet ist. Ausnahmen lassen wir auch bei Personen zu, die gehbehindert sind und zu Fuß die ihrer Pflege obliegenden Gräber nicht erreichen können. Das Friedhofpersonal ist angewiesen, das Einhalten der Bestimmungen zu überwachen und Zuwiderhandelnde zur Anzeige zu bringen. Ein weiteres Problem auf dem Friedhof ist das Mitbringen der Hunde, das ausgenommen von Blindenhunden, nicht gestattet. Es wird leider immer häufiger festgestellt, dass Friedhofbesucher mit Hunden auf den Friedhof gehen und diese teilweise frei laufen lassen. Deshalb kommt es diesbezüglich immer häufiger zu Beschwerden von Friedhofbesuchern - auch wegen den Hinterlassenschaften der Vierbeiner, die durch die Hundehalter selbstverständlich zu beseitigen sind. Wir bitten um Verständnis und Beachtung!