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Krippen- und Kindertageseinrichtungen - Härtefallregelung (17.12.20)
Rubrik: | Kinderbetreuung |
Herausgeber: |
Albert Schweitzer Kita
Krippen- und Kindertageseinrichtungen
Einführung einer Härtefallregelung für die Ganztagsgruppen, die von den coronabedingten verkürzten Öffnungszeiten betroffen sind
In seiner Sitzung vom 15.12.2020 hat der Gemeinderat über den Umgang mit den coronabedingten verkürzten Öffnungszeiten der Ganztagsgruppen in den Krippen- und Kindertageseinrichtungen beraten. Das Gremium hat beschlossen, dass eine Härtefallregelung analog zur Sozialstaffelung der kommunalen außerschulischen Betreuung eingeführt wird.
Demnach können Eltern, deren Kinder die betreffenden Ganztagesgruppen der Kita Fohlenweide oder der Albert-Schweitzer-Kita besuchen, und deren Familieneinkommen unter 3.200 EUR liegt, ab sofort bei der Gemeindeverwaltung - Sachgebiet "Kindergärten" einen Antrag auf Ermäßigung stellen. Die Staffelung gestaltet sich wie folgt:
Familieneinkommen (netto)/Monat Ermäßigung
bis 2.200 EUR: 20 % des Regelbeitrags der Familie
bis 2.700 EUR: 50 % des Regelbeitrags der Familie
bis 3.200 EUR: 75 % des Regelbeitrags der Familie
über 3.200 EUR: 100 % des Regelbeitrags der Familie
Die Härtefallregelung tritt zum 01.01.2021 in Kraft, kann nicht rückwirkend beantragt werden und gilt nur solange bis die Regelöffnungszeiten wieder umgesetzt werden können.
Sachgebiet „Kindergärten“
E-Mail: kinderbetreuung@oftersheim.de
Telefon: 06202/597-127 oder -128