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Krippen- und Kindertageseinrichtungen - Härtefallregelung (17.12.20)

Rubrik:

Kinderbetreuung

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Hauptamt

Albert Schweitzer Kita

Albert Schweitzer Kita

Krippen- und Kindertageseinrichtungen

Einführung einer Härtefallregelung für die Ganztagsgruppen, die von den coronabedingten verkürzten Öffnungszeiten betroffen sind

 

In seiner Sitzung vom 15.12.2020 hat der Gemeinderat über den Umgang mit den coronabedingten verkürzten Öffnungszeiten der Ganztagsgruppen in den Krippen- und Kindertageseinrichtungen beraten. Das Gremium hat beschlossen, dass eine Härtefallregelung analog zur Sozialstaffelung der kommunalen außerschulischen Betreuung eingeführt wird.

 

Demnach können Eltern, deren Kinder die betreffenden Ganztagesgruppen der Kita Fohlenweide oder der Albert-Schweitzer-Kita besuchen, und deren Familieneinkommen unter 3.200 EUR liegt, ab sofort bei der Gemeindeverwaltung - Sachgebiet "Kindergärten" einen Antrag auf Ermäßigung stellen. Die Staffelung gestaltet sich wie folgt:

 

Familieneinkommen (netto)/Monat                              Ermäßigung           

bis 2.200 EUR:                                                         20 % des Regelbeitrags der Familie

bis 2.700 EUR:                                                         50 % des Regelbeitrags der Familie

bis 3.200 EUR:                                                         75 % des Regelbeitrags der Familie

über 3.200 EUR:                                                     100 % des Regelbeitrags der Familie

 

Die Härtefallregelung tritt zum 01.01.2021 in Kraft, kann nicht rückwirkend beantragt werden und gilt nur solange bis die Regelöffnungszeiten wieder umgesetzt werden können.

 

Sachgebiet „Kindergärten“

E-Mail: kinderbetreuung@oftersheim.de

Telefon: 06202/597-127 oder -128