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Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen (11.8.23)
Rubrik: | Das Friedhofsamt informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit |
Blick über den Oftersheimer Friedhof
In der 34. KW ab dem 21.08.2023 wird der Sachverständige Herr Steinbrecher im Auftrag der Gemeinde die Standsicherheit von Grabmalen auf dem Friedhof überprüfen. Nicht verkehrssichere Grabmale werden mit einem Hinweisschild gekennzeichnet bzw. umgelegt. Die betroffenen Nutzungs- und Verfügungsberechtigten werden von der Friedhofsverwaltung angeschrieben. Sie müssen reparaturbedürftige Grabmale bis spätestens 30. September 2023 wieder in einen verkehrssicheren Zustand durch einen Steinmetz bringen lassen. Dieser erstellt auch eine Abnahmeprüfung, die der Friedhofsverwaltung vorgelegt werden muss.
Nach angemessener Frist findet eine Nachkontrolle der beanstandeten Grabmalanlagen statt. Grabmalanlagen, für die dann noch keine Abnahmeprüfung vorliegt, müssen dann auf Kosten der jeweils Verantwortlichen nochmals geprüft werden. Ein beschädigtes Grabmal, das nicht fachgerecht instandgesetzt wurde, ist im Übrigen nicht zulässig.
Gemäß § 7 des Bestattungsgesetzes für Baden-Württemberg hat die Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen. In § 9 der Unfallverhütungsvorschrift (VSG 4.7 vom 01.01.2000, Stand April 2010) der Gartenbau-Berufsgenossenschaft ist geregelt, dass Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen sind.