Hirschkäfer sind sogenannte FFH-Arten. Foto: Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar e.V.

Naturschutz groß gedacht – Natura 2000 (14.5.24)

Rubrik:

Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar e.V.

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Unter einem Landschafts-  oder einem Naturschutzgebiet können sich die meisten Menschen etwas vorstellen und oft auch bestimmte Regionen damit verbinden. Der Begriff Natura 2000 ist dagegen nicht so geläufig. Er bezeichnet ein EU-weites und damit heute 27 Staaten einbindendes Naturschutzkonzept, das derzeit größte internationale Schutzgebietsnetzwerk! Seit 1992 soll Natura 2000 die bedeutendsten Lebensräume wildlebender Tier- und Pflanzenarten Europas – vom Nordkap bis zum Mittelmeer – dauerhaft schützen und miteinander vernetzen.

Die Natura 2000-Gebiete bestehen aus den Schutzgebieten nach der Vogelschutz-Richtlinie von 1979 und den sogenannten FFH-Gebieten. FFH steht für Fauna-Flora-Habitat, das bedeutet Tiere-Pflanzen-Lebensraum. Die FFH-Gebiete wurden nämlich einerseits für streng geschützte Tier- und Pflanzenarten, andererseits zum Schutz wertvoller Lebensraumtypen (wie etwa Hochmoore oder Auwälder) eingerichtet. Die Mitgliedsstaaten haben die großräumigen Natura 2000-Gebiete selbst ausgewählt. Diese können sich durchaus mit anderen Schutzgebieten überschneiden. In Deutschland gehören weniger als 10 Prozent der Landesfläche zu Natura 2000.

Das Konzept ist kein „Papiertiger“: Die Staaten erstatten regelmäßig Bericht über die Natura 2000-Gebiete. Verschlechtert sich der Zustand der Lebensräume oder der FFH-Arten, drohen empfindliche Konventionalstrafen. Plant jemand ein Projekt in einem solchen Gebiet, ist die Verträglichkeit mit dem Schutzziel Voraussetzung zur Genehmigung. Oder der Schaden für die Natur muss mit anderen Maßnahmen ausgeglichen werden – eine mitunter schwierige Abwägung.

Die Umsetzung der FFH-Richtlinie ist Ländersache und wird meist über sogenannte Managementpläne für die einzelnen FFH-Gebiete geregelt. Zum Erhalt der wertvollen Lebensräume und seltenen Arten in unseren Kulturlandschaften ist sehr häufig die traditionelle, aber wenig einträgliche Art der Flächennutzung durch Land- und Forstwirtschaft optimal. Beispiele sind das Beweiden von Wacholderheiden oder die mühselige Bewirtschaftung von Steillagen. Die Naturschutzbehörde kann vertragliche Vereinbarungen mit den Flächennutzenden schließen und als finanziellen Ausgleich Fördergelder gewähren. Manchmal kaufen die Länder auch Flächen auf, etwa zur Wiedervernässung von Mooren.

Naturschutz klappt am besten bei freiwilliger Kooperation von Landnutzenden, Kommunen und Naturschutzorganisationen. Die Landschaftserhaltungsverbände, in denen diese Gruppen gleichberechtigt vertreten sind, nehmen hier eine Vermittlerrolle ein, sind Schnittstelle zu den Behörden, setzen Naturschutzmaßnahmen um und leisten Öffentlichkeitsarbeit.

Natura 2000 betrifft natürlich nicht nur diese Gruppen, sondern wir haben alle damit zu tun. Ob brütende Wanderfalken in der Kletterwand, verführerische Orchideen am Wanderweg oder ein alter Dachstuhl, in dem seltene Fledermäuse überwintern – sie dürfen nicht beeinträchtigt werden. Hat man vielleicht eine sogenannte Magere Flachland-Mähwiese geerbt, ist sie so zu pflegen, dass sich ihr Zustand nicht verschlechtert, auch wenn man kein Landwirt ist. Natura 2000 dient dem dauerhaften Schutz unserer Heimat mit ihrem hohen Erholungswert und typischen regionalen Erzeugnissen. Unser Naturerbe ist so einzigartig in Europa wie die Hügel der Toskana oder die Schweizer Almen.

Mehr über Europas Naturschutznetz zeigt der Natura 2000-Viewer: http://natura2000.eea.europa.eu/#.

UDO, der Umweltdaten- und Kartendienst des Landes, gibt Auskunft über die Flächen Baden-Württembergs und bietet eine Vielzahl von Informationen, etwa zum Schutzstatus von Flurstücken: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de.

 

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