Führerschein-Umtausch: Fristen beachten (31.5.24)

Rubrik:

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Der alte Führerschein, der graue Lappen (Symbolbild)

Der alte Führerschein, der graue Lappen (Symbolbild)

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die Staffelung ist wichtig, damit die Fahrerlaubnisbehörden nach und nach Anträge abarbeiten können.

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht: 

 

Geburtsjahr des 
Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.07.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Demnach läuft im Januar 2025 die Umtauschfrist für Personen ab, die 1971 und später geboren wurden. 

Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld. 

Was ist zu tun? 

Vereinbaren Sie möglichst online unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch einen persönlichen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit den Fahrerlaubnisstellen Sinsheim, Weinheim und Wiesloch). 

Welche Unterlagen müssen Sie zum Termin mitbringen? 

· Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass 

· Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat, sofern dieser Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann telefonisch angefordert werden und wird in der Regel direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. 

· „alter“ Führerschein 

· aktuelles biometrisches Lichtbild 

 

Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und von dort direkt übersandt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 - 3 Wochen. Die Gebühr beträgt inkl. Versandkosten 30,40 Euro. 

Internationalen Führerschein gibt es nur mit Scheckkartenführerschein Die Fahrerlaubnisbehörden des Rhein-Neckar-Kreises weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Internationaler Führerschein nur in Verbindung mit einem Scheckkartenführerschein ausgegeben werden kann. Wer also für seine Reise einen Internationalen Führerschein benötigt, sollte sich rechtzeitig vor Urlaubsbeginn einen Termin bei seiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde sichern. 

 

Alle Informationen zum rund um das Thema Führerschein sind auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreis unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheine zu finden.