Grundsteuer - Jahreszahler - Fälligkeit 01.07.2024 (28.6.24)

Rubrik:

Das Rechnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Steueramt

Gemeindewappen 2012

Gemeindewappen 2012

Für die Grundsteuer 2024 gelten die zuletzt übersandten Grundsteuerbescheide mit ihren Fälligkeiten.

 

Die Steuerpflichtigen werden gebeten die Fälligkeitstermine (u.a. Jahreszahler 01.07.2024) zu beachten. Dies gilt vor allem für die Steuerzahler*innen, die nicht am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren der Gemeinde Oftersheim teilnehmen.

Um die fristgemäße Zahlung der Grundsteuer sicherzustellen empfehlen wir Ihnen, sich am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zu beteiligen. Dies bringt Vorteile für die Steuerzahler*innen und für die Verwaltung.

 

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Man spart sich den Weg zum Geldinstitut, den man für eine Überweisung oder Einzahlung in Kauf hätte nehmen müssen.
  • Man kann die Fälligkeitstermine vergessen, aber nicht verpassen zu zahlen.
  • Säumniszuschläge oder Mahngebühren wegen verspäteter Zahlung  können nicht mehr entstehen.

 

Die Verwaltung wird damit unterstützt, die Arbeit erleichtert und man hilft zu rationalisieren und somit Steuern zu sparen.

 

  • Das Formular zur Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren finden Sie im Formulardepot auf www.oftersheim.de

 

Andernfalls bitte die zu entrichtende Grundsteuer unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der folgenden Girokonten der Gemeindekasse Oftersheim überweisen:

 

Sparkasse Heidelberg           (BIC: SOLADES1HDB), IBAN: DE17 6725 0020 0023 8011 75

             

Volksbank Kur-u. Rheinpfalz eG      (BIC: GENODE61SPE), IBAN: DE44 5479 0000 0006 0263 03

 

Aufgrund zahlreicher Nachfragen bitten wir um Beachtung des nachfolgenden Hinweises. Diesen finden Sie auf der zweiten Seite Ihres Grundsteuerbescheids:

 

Eigentumswechsel

Werden Grundstücke im Laufe des Kalenderjahres (Steuerjahres) verkauft, so sind nach den gesetzlichen Bestimmungen die bisherigen Eigentümer bis zum Ablauf des Steuerjahres zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Die Fortschreibung erfolgt auf den 01. Januar des auf die Veräußerung folgenden Jahres. Andere Vereinbarungen (z.B. im Kaufvertrag) haben nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen den bisherigen und den neuen Eigentümern. Sie berühren aber nicht die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Gemeinde.

 

Die mit dem Eigentumswechsel verbundene Änderung der Grundsteuerpflichtigen erfolgt zunächst beim Finanzamt Schwetzingen (i. d. R. Mitteilung durch den Notar über den Verkauf). Die neuen Eigentümer sowie die Gemeinde Oftersheim erhalten nach Umschreibung des Objekts einen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Erst nach Erhalt des Grundsteuermessbescheids können die neuen Eigentümer bei uns als Grundsteuerpflichtige geführt werden. Erfahrungsgemäß dauern Eigentumsumschreibungen beim Finanzamt einige Monate, wir bitten daher um etwas Geduld. Bei längeren Verzögerungen bitten wir Sie, sich mit dem Finanzamt Schwetzingen in Verbindung zu setzen. 

Trotz Veräußerung des Objekts und nach Ablauf des Steuerjahres bezahlte Grundsteuerraten werden Ihnen umgehend nach Erhalt des Grundsteuermessbescheids und Erfassung des neuen Eigentümers zurücküberwiesen.