Informationen zur Bundestagswahl 2025 (9.1.25)

Rubrik:

Das Wahlamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Wahlamt

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Die Vorbereitungen für die vorgezogene Bundestagswahl am Sonntag, 23.02.2025, laufen auch bei der Gemeinde Oftersheim auf Hochtouren. In Oftersheim gibt es diesmal über 8.650 Wahlberechtigte, die sich auf sieben allgemeine und sechs Briefwahlbezirke verteilen.

Der postalische Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt in der Woche ab dem 13.01.2025. Ab Mitte Januar (Kalenderwochen 3 und 4) sollte die Wahlbenachrichtigung dann bei allen Wahlberechtigten im Briefkasten liegen. Wahlberechtigte, die am Tag der Bundestagswahl am 23.02.2025 nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können, sollten spätestens dann sofort die Briefwahlunterlagen beantragen.

 

Wie kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden?

Wenn Sie bei der Bundestagswahl 2025 durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen bitten wir Sie, unbedingt vollständig auszufüllen, handschriftlich zu unterzeichnen und in den Rathausbriefkasten einzuwerfen oder per Post an das Wahlamt zu senden. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder per E-Mail an wahlamt@oftersheim.de gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Gleiches gilt für eine Beantragung per SMS-Nachricht.

 

Beantragung über die Gemeindewebsite

Wir bieten Ihnen auch zur Bundestagswahl die bequeme Beantragung eines Wahlscheins per Internet an. Bei Aufruf des nachfolgenden Links

 

„Wahlscheinantrag zur Bundestagswahl“

 

wird ein Erfassungsformular für die Antragsdaten nach dem Muster eines Wahlbenachrichtigungsschreibens angezeigt. Die persönlichen Daten (Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift) sind in das Antragsformular einzutragen. Dieser Dienst steht bis Donnerstag, 20.02.2025, 12.00 Uhr, zur Verfügung.

 

Beantragung per QR-Code

Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code, der mit dem Smartphone gescannt werden kann. Sofort wird man auf eine Seite umgeleitet, auf der die persönlichen Daten – mit Ausnahme des Geburtsdatums – bereits befüllt sind und man mit wenigen, leichtverständlichen Schritten seine Briefwahlunterlagen bestellen kann. Dieser Dienst steht ebenfalls bis Donnerstag, 20.02.2025, 12:00 Uhr, zur Verfügung.

 

Knappe Frist für das Wählen per Briefwahl

Eine Besonderheit bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl sind die sehr knappen Fristen für die Briefwahl. So beginnt der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025, da erst zu diesem Zeitpunkt die Stimmzettel für die Bundestagswahl geliefert werden. Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird per Post zugestellt.

Achtung: Sollten Sie in der Zeit ab dem 10. Februar in Urlaub fahren bzw. fliegen, empfiehlt es sich, die Briefwahlunterlagen direkt ab dem 10. Februar persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Oftersheim im Erdgeschoss des Rathauses, Mannheimer Straße 49, abzuholen, schnellstmöglich zu Hause per Briefwahl zu wählen und den Wahlbrief mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen in den Rathausbriefkasten zu werfen oder vor Ort im Bürgerbüro per Briefwahl zu wählen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Wahlamt unter wahlamt@oftersheim.de wird dringend empfohlen.

Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des/der Wahlberechtigten vorlegen.

 

Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren

Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht rechtzeitig zugehen oder Sie diese verloren haben, besteht noch die Möglichkeit bis spätestens Samstag, 22.02.2025, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an das Wahlamt.

 

(Bildquelle: www.rhein-neckar-kreis.de)