2. Fahrzeuganmeldung und -abmeldung
In diesem Kapitel finden Sie Informationen rund um die Fahrzeugzulassung.
Vor der ersten Fahrt mit Ihrem neuen Auto müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung stellen. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen und was es kostet, lesen Sie in der Verfahrensbeschreibung über die "Zulassung eines Fahrzeugs".
Darüber hinaus erhalten Sie hier Informationen über die
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs (nach einer Abmeldung oder bei Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges),
- Zulassung eines Fahrzeugs mit ausländischem Kennzeichen,
- Kraftfahrzeugsteuer.
Sind Sie in einen anderen Stadt- oder Landkreis umgezogen? Dann müssen Sie Ihr Auto ummelden. Sollten Sie ein Auto gekauft haben, das vorher schon innerhalb Ihres Stadt- oder Landkreises zugelassen war, müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben lassen. Für beide Verfahren finden Sie hier ausführliche Beschreibungen.
Außerdem finden Sie Informationen darüber, wie Sie einen Bewohnerparkausweis (VB) beantragen können.
Möchten Sie Ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht mehr nutzen, können Sie es abmelden. Mehr dazu sowie über die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, lesen Sie in der Verfahrensbeschreibung "Abmeldung eines Fahrzeugs (Außerbetriebsetzung)".